Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen ... hiermit in Gnaden zu wissen; Als denen in annis 1654, 1665, 1703, 1726. und 1742. ergangenen Fürstlichen Verordnungen, wie es mit der Uns schuldigen Gebühr vom Rauch- und Schnupf-Taback gehalten werden solle, bishero nicht allerdings nachgelebet ... worden, ... was maßen Wir nöthig befunden, die angezogene Verordnungen wiederum zu erneuern ...
— [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1775 [VD18 14338106]
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