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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdem Wir zum Behuf einer in Unsern Fürstlichen Landen einzuführenden besseren inneren Dorf-Oeconomie, und Acker-Policey, vor gut befunden, anliegende Tabelle in sämtliche Aemter zu dem Ende abgehen und distribuiren zu lassen, damit deren Ausfüllung mit allen Städten, Dörfern, Flecken und Höfen, vorgeschriebenermaßen, und in behöriger Ordnung geschehen, ... So befehlen Wir Euch hiermit gnädigst ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1775 [VD18 14338130]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65591#0003
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Dber - Amt Gemeine
1. Der Hiesige Ort ist entlegen.
Stunden von Frankfurt.
- - Giesen.
s - der Amts-Stadt»
- vom Rhein.
- - Mayn.
2. Es befinden sich hent de» I. August 1? . dahier
Familien.
Feuerstätte.
Die Familien bestehen;
Einwohner in der Ehe.
Wittwer.
Ledige.
Beysassem
Mennonisten.
Juden.

Z. Seelen - Anzahl der Einwohner.

--—-—---
Einwohner.
Männer.
Weiber.
«»es
Töchter.
Gesellen,
Jungen
u. Knechte.
-
Snmma
aller
Seelen.
Geistliche und Schulmeister.
«Obrigkeitliche - und
Naths- auch Gerichts-Personen.
Burger.
Beysaßen.
Mennonisten.
Juden.
 
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