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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Fügen hiermit zu wissen, wasmaßen Wir auf Unserer Fürstl. Post-Aemter unterthänigst beschwehrende Anzeigen von denen gegen das Fürstliche Post-Reglement de anno 1731., auch sowohl vor- als nachher verschiedentlich erlassene Special-Verordnungen eingeschlichenen Mißbräuchen zu deren Remedur und bis auf Publication Unser nächstens emanirenden Haupt-Post-Ordnung nachfolgendes einsweilen gnädigst zu verordnen vor nöthig und gut befunden: ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1775 [VD18 14338149]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65592#0006
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der oder diejenigen so sich dabey einiger Nachläßigkeit
oder Konnivenz zu Schulden kommen lassen, als Uc-
bertreter Unserer Landes - Fürstlichen Verordnung selbst
angesehen und bestraft werden sollen. Urkundlich des
hierauf gedruckten Fürstlichen Geheimen Jnsiegels. Darm-
stadt, den io. Julii 1775.

^ei Hieciale Nanilutuln Lerenillrrni'.

Fürstl. Heßische Präsident, Kanzlar
und Geheime Räche daselbst.

I.C.Freyh.v.Moser. Hesse. Miltenberg. Klipstein. Schulz.
 
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