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sen, damit nicht durch Wind und Wetter, Feuers- Ge-
fahr re. rc/ Schaden an solchen verursacht werde.
Sollte durch Verschulden oder Nachläsigkeit Hier-
durch Schaden entstehen, so sollen die Einwohner davor
haften und stehen.
12) Endlich bleibt es bey der bisherigen Einrichtung
in Ansehung der noch fernerweiten Durchsicht und Un-
terschrift aller Bau-Zettel aus Unserm Obersürstenthum
ohne Ausnahme , von Unserm Obristen und Ober-Bau-
Director Müller, welchem solche nach geschehener Mode-
ration Unsers Land-Baumeisters und vor der Ratification
zugeschickt werden müssen, wo dann Unsere Beamten ihre
gewöhnliche Berichte an Unser Kammer-Collegium, so-
fern dergleichen nöthiq sind, sogleich benzulegen, und ob-
erwähnter Unser Obrist und Ober - Bau - Dwector zu
Vermeidung alles ohnnöthigen Hin - und Herschickens sol-
che lionci immeciiace an Unser Cammer - Collegium einzu-
senden hat. Wie Wir nun alle dem vorbeschriebenen
durchgehends stritte nachgelebet wissen wollen; Also be-
fehlen Wir hiermit allen und jeden, die solches betrift,
daß sie sich ihres Orts gebührend darnach achten und
darauf sehen, damit solches von andern ebenfalls geschehe.
Urkundlich der Unterschrift und aufgedruckten Fürstlichen
Jnsiegels. Gegeben zu Darmstadt den i8. Aug. i775*
Lx Aecinli connnillione 8erenitlimi.
Fürst!. Heßisihe Präsident^^
und Geheime Räthe dasez ^
A. P. Hesse. Schn
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fahr re. rc/ Schaden an solchen verursacht werde.
Sollte durch Verschulden oder Nachläsigkeit Hier-
durch Schaden entstehen, so sollen die Einwohner davor
haften und stehen.
12) Endlich bleibt es bey der bisherigen Einrichtung
in Ansehung der noch fernerweiten Durchsicht und Un-
terschrift aller Bau-Zettel aus Unserm Obersürstenthum
ohne Ausnahme , von Unserm Obristen und Ober-Bau-
Director Müller, welchem solche nach geschehener Mode-
ration Unsers Land-Baumeisters und vor der Ratification
zugeschickt werden müssen, wo dann Unsere Beamten ihre
gewöhnliche Berichte an Unser Kammer-Collegium, so-
fern dergleichen nöthiq sind, sogleich benzulegen, und ob-
erwähnter Unser Obrist und Ober - Bau - Dwector zu
Vermeidung alles ohnnöthigen Hin - und Herschickens sol-
che lionci immeciiace an Unser Cammer - Collegium einzu-
senden hat. Wie Wir nun alle dem vorbeschriebenen
durchgehends stritte nachgelebet wissen wollen; Also be-
fehlen Wir hiermit allen und jeden, die solches betrift,
daß sie sich ihres Orts gebührend darnach achten und
darauf sehen, damit solches von andern ebenfalls geschehe.
Urkundlich der Unterschrift und aufgedruckten Fürstlichen
Jnsiegels. Gegeben zu Darmstadt den i8. Aug. i775*
Lx Aecinli connnillione 8erenitlimi.
Fürst!. Heßisihe Präsident^^
und Geheime Räthe dasez ^
A. P. Hesse. Schn
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