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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Bey dem steten Nachforschen wie der Nahrungsstand Unserer Unterthanen gebessert werden könne, hat Uns nicht unbemerkt bleiben können, daß bey dem Beweiden der Wiesen, Unordnungen vorgehen, welche dem Ackerbau und Viehzucht Unserer Unterthanen höchst nachtheilig seyn; Nachdem Wir nun dieselbe abgestellt wissen wollen: So ordnen und befehlen Wir hiermit ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338270]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65606#0001
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GOllcs Gnabcn
WUDWÄG,
Wandgraf zu Hessen, Gürft zu Herß»
seid, Uraf zu Katzenelnbogen, Dreß,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum-
burg, Isenburg und Büdingen, rc.
Jhro Rußisch - Kayserlichen Majestät bestellter
General -Feld-Marschall und St. Andreas- wie
auch Königlich - Preusischen schwarzen Adler-Or-
dens « Ritter rc. re.

Liebe Getreue t

HAey dem steten Nachforschen wie der Nahrungsstand
s^ Unserer Unterthanen gebessert werden könne, hat
Uns nicht unbemerkt, bleiben können, daß bey dem Bewei-
den Ler Wiesen, Unordnungen vorgehen, welche dem
Ackerbau und Viehzucht Unserer Unterthanen höchst nach,
theilig seyn; Nachdem Wir nun dieselbe abgestellt wissen
wollen: So ordnen und befehlen Wir Hiermit
1.) Daß auf denen Wiesen, welche nicht dreyschürig
find, oder von denen Eigenthümern nicht dreyschürig ge-
macht werden wollen, das Fuhr-Vieh nur allein vom iten
Oktober bis den irten November jeden Jahrs geweidet,
und in aller übrigen Jahrs-Zeit von denselben wegbleiben
 
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