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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Bey dem steten Nachforschen wie der Nahrungsstand Unserer Unterthanen gebessert werden könne, hat Uns nicht unbemerkt bleiben können, daß bey dem Beweiden der Wiesen, Unordnungen vorgehen, welche dem Ackerbau und Viehzucht Unserer Unterthanen höchst nachtheilig seyn; Nachdem Wir nun dieselbe abgestellt wissen wollen: So ordnen und befehlen Wir hiermit ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338270]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65606#0005
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6.) Endlich sollen die Schaaf- Heerden nur vom
n<-- >Nov. an bis Petri Kathedra oder so lang der Frost an-
halten wird, den Trieb auf die Wiesen haben; Zu aller an-
dern Jahrs-Zeit aber gänzlich von denselben wegbleiben.
Wir befehlen, daß über dieser Unserer Ordnung
scharf gehalten, und die Uebertretter derselben nachdrück-
lich bestraft werden sollen. Ihr habt also dieselbe auf ge-
wöhnliche Weise bekannt zu machen, und Euch darnach zu
achten. Daran geschiehet Unser Wille. Darmstadt den
27«" April 1776.

^UölVlgs Landgraf zu Hessen.
 
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