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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]

Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Mit Bedauren haben Wir bey dem Regierungs-Antritt Unserer Fürstlichen Lande wahrgenommen, daß die Verwaltung Unserer Cameral-Einkünfte, die Besorgung des Wohl- und Nahrungs-Stands Unserer Unterthanen und die ganze Verfassung der allgemeinen Landes-Policey sich bey sehr weitem in demjenigen Zustand nicht befinde, als Uns die Menge der vorhandenen Landes-Gesetze und Ordnungen, ... verhoffen und erwarten ließen ... Wir verordnen und befehlen also hiermit ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338378]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65615
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-656157

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