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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Mit Bedauren haben Wir bey dem Regierungs-Antritt Unserer Fürstlichen Lande wahrgenommen, daß die Verwaltung Unserer Cameral-Einkünfte, die Besorgung des Wohl- und Nahrungs-Stands Unserer Unterthanen und die ganze Verfassung der allgemeinen Landes-Policey sich bey sehr weitem in demjenigen Zustand nicht befinde, als Uns die Menge der vorhandenen Landes-Gesetze und Ordnungen, ... verhoffen und erwarten ließen ... Wir verordnen und befehlen also hiermit ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338378]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65615#0005
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bleiben und den weitern Fortgang einem blosen Zufall blos zu
stellen, es wird Uns vielmehr theure und angelegene Pflicht,
Zur Quelle zurück zu gehen, und an derselben das Uebel zu he-
ben, den Wohlstand Unsers Landes auf die möglichst dauerhafte
Gründe zu setzen, mithin vor allen Dingen das zu entfernen, wo
durch Unwissenheit und Vorurtheil bisher geschadet worden.

Von solchen Gesinnungen geleitet, finden Wir den An-
fang einer bleibenden und fortdaurenden Besserung darinn,
daß zu allen höher» und niedern Lameral - Bedienungen Un-
serer Lande, nur diejenige gebraucht, befördert und angestellt
werden, die durch eine systematische und gründliche Erlernung
der Lameral« und damit verbundenen Wissenschaft und Hier-
über angestellte Prüfung zu demjenigen Theil der Lameral« Ge-
schäfte tüchtig erfunden worden, dem sic sich zu widmen geden-
ken und auf welchen sie vorzüglich ihren Fleiß, Studium und
Bemühung verwendet haben, indem Wir nichts widersinniger
und zugleich ungerechter finden, als daß just derjenige Theil der
Landes - Bedienungen , welcher mit der zeitlichen Wohlfahrt ei-
nes jeden Burgers und dem rechtmäßigen Interesse des Landes-
Herrn den unmittelbarsten Zusammenhang hat, eine Freystätte
der Trägheit und Unwissenheit verbleiben und weniger Zuberei-
tung erfordern solle, als bey allen andern
Geschäften, ja so gar den geringsten Heß-" DM
felnd crsordert und vorausgesetzt wirlffs "^
Wir finden Uns zu dieser unnats
um so dringender bewogen, da die bis
nes ermangelnden hinreichenden Unters
mehr trift, da nicht nur auf verschied
sitätcn, so wie auf Unserer eigenen, ül
meral- und Oeconomischen Wiffenscha
ten werden, sondern vornehmlich, ne
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mittelst Errichtung der hohen Lameral
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und einem jeden, der sich selbst und s
mittelst Verbindung des theoretischen
 
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