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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir geben Euch hiermit zu vernehmen, wasmaßen Wir vermöge eines durch Unsere Fürstliche Commisarien mit Unsern treu-gehorsamsten Land-Ständen unterm 16. Julii dieses Jahrs abgeschlossenen, und darauf von Uns, jedoch mit ausdrücklichem Vorbehalt der, in Ansehung der Recruten-Ausnahme, deren Muster- und Messung, wie auch der Rays und Folge, Uns zustehenden Landesherrlichen Gerechtsamen, unterm 22. desselben Monats gnädigst ratificirten Land-Tags-Recesses, ... erlassen ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338505]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65619#0005
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lich und tüchtig, und ohne Abbruch des Feld-Baues sonsten
entbehrlich, nicht verheelen, weniger zu deren Gunsten be-
richten- vielmehr Sorge tragen werden, diensttaugliche Leute
nicht nur selbsten anzuzeigen , sondern auch diejenige, wel-
che auf Unsere oder Unsers Kriegs - Departements Befehl ver-
langt werden, ohnweigerlich zu sistiren : Gleichwie dann
auch schlieslich 5.) die bis Ende laufenden Jahres angesetzte
Militz - Dispensations - Gelder, so weit selbige bis dahin rück-
stellig seyn werden, annoch gehörig einzubringen- und zu Un-
serer Kriegs-Kasse gehörig zu liefern- auch denen Land-Ba-
taillons Ober - und Unter - Offieiers die ihnen ausgesetzte
Quartier - Gelder bis Ende dieses laufenden 1776. Jahres
Vom Amt oder Gericht richtig auszubczahlen seynd, maßen
deedes von Anfang künftigen Jahres an aufhörct. Wornach
sich in allem unterthänigst zu achten, und seynd Euch anbey
mit Gnaden wohlgewogen. Darmstadt am 2. Decembris
1776.

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Fürstl. Heßische Präsident, Lamlar
 
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