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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Nachdeme Wir mehrfältig, jedoch mißfällig wahrnehmen müssen, daß die Communen zu allerley auch unnüzen Ausgaben nach ihrem Willkühr Capitalien aufgenommen, und die meisten sich endlich eine solche druckende Schulden-Last aufgehalset, daß es schwer hält, selbige in vielen Jahren daraus zu retten ... So haben Wir zu verordnen ... für gut befunden ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338513]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65620#0005
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e) Wie viel Zeit, in so ein- als anderem Fall zur Wieder-
Ablage erfordert werde? und wobey sie jedesmahl die
letzte abgehörte Rechnung zur Einsicht beyzulegen hätten.
Hieran geschjehet Unser gnädigster Wille.
Darmstadt, den 6. December 1776.
Lx ^ccirli Lommitlioos LLKLVIILLI^l l.
Fürst!. Heßische Präsident, Kanzlar
und Geheime Rache daselbst.
F. C. Freyh.v.Moser. A. P.Heße. Miltenbers. Schulz.



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