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Erhebgebühren, wenn er mit der Gemeinde nicht um einen geringem
Lohn übereingekommen/ zu empfangen, und unter der dazu mit
bestimmten Rubricke in Ausgabe zu verrechnen.
Darmstadt, den 17
Tx L^eeiali Lommlstione Hl^T^ILäl^II.
Fürstlich-Hessische Landkommission.
F. C. Freyh. v. Moser. C. V. Eymes.
Handwerk.
Beylage ^
Erhebgebühren, wenn er mit der Gemeinde nicht um einen geringem
Lohn übereingekommen/ zu empfangen, und unter der dazu mit
bestimmten Rubricke in Ausgabe zu verrechnen.
Darmstadt, den 17
Tx L^eeiali Lommlstione Hl^T^ILäl^II.
Fürstlich-Hessische Landkommission.
F. C. Freyh. v. Moser. C. V. Eymes.
Handwerk.
Beylage ^