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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Bey der Landesväterlichen Vorsorge, welche Wir dem allgemeinen und besonderen Wohl und insonderheit der Aufnahme Handels und Wandels derer getreuen Unterthanen in Unseren Fürstlichen Landen gewidmet, haben Wir bishero wahrzunehmen gehabt, daß die darinnen bishero gebrauchte verschiedene Ellen und Haspel-Maaße nicht nur allerley Unordnungen verursachet, ... Wir ordnen und wollen demnach hiermit ..., daß ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1777 [VD18 14338602]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65631#0001
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on GOlttsGnadek^

Wandgraf zu Hessens Würst zu Herßfeld,
Graf zu Katzenelnbogen/ Dietz/ Ziegen»
Hain/ Nidda/ Hanau, Schaumburg/ ^sen»
bürg und Büdingen/ rc. Ihro Rußisch-KW
strtichm Majestät bestellter General , Feld.Marschall,
des St. Andreas, und Königl. Musischen schwarzen
Adler-Ordens Ritter rc. rc»


Wen hiermit jedermänniglich zu wissen: Bey der Lam
desväterlichen Vorsorge/ welche Wir dem allgemein
nen und besonderen Wohl und insonderheit der Aufnahme
Handels und Wandels derer getreuen Unterthanen in Unseren
Fürstlichen Landen gewidmet, haben Wir bishero wahrzuneh-
men gehabt, daß die darinnen bishero gebrauchte verschiedene
Ellen und Haspel - Maaße nicht nur allerley Unordnungen
^rursachet, sondern auch/ und insonderheit im Kaussen und
Verkauffen zu allerhand Vervortheilung, Betrug/ auch öf-
ters hieraus entstandenen schweren und langweiligen Rechts-
Handeln Anlaß gegeben haben, überhaupt aber solche Ver-
^^enheit in allerley Betracht dem Handel und Wandel
auier^ nachtheilig gewesen. Um nun solchen Unordnungen
ad" Wohl Unserer Unterthanen aber je mehr und meht
aUM haben Wir den gnädigsten und best gemeynten
EntKluß gefastet, in Unsern sämmtlichen Heßischen Landen/
Dem Publico und einem jeden insonderheit zum Besten einer-
lei) Elle und Haspel zu verordnen mnd einzuführem
Wit
 
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