on GOlttsGnadek^
Wandgraf zu Hessens Würst zu Herßfeld,
Graf zu Katzenelnbogen/ Dietz/ Ziegen»
Hain/ Nidda/ Hanau, Schaumburg/ ^sen»
bürg und Büdingen/ rc. Ihro Rußisch-KW
strtichm Majestät bestellter General , Feld.Marschall,
des St. Andreas, und Königl. Musischen schwarzen
Adler-Ordens Ritter rc. rc»
Wen hiermit jedermänniglich zu wissen: Bey der Lam
desväterlichen Vorsorge/ welche Wir dem allgemein
nen und besonderen Wohl und insonderheit der Aufnahme
Handels und Wandels derer getreuen Unterthanen in Unseren
Fürstlichen Landen gewidmet, haben Wir bishero wahrzuneh-
men gehabt, daß die darinnen bishero gebrauchte verschiedene
Ellen und Haspel - Maaße nicht nur allerley Unordnungen
^rursachet, sondern auch/ und insonderheit im Kaussen und
Verkauffen zu allerhand Vervortheilung, Betrug/ auch öf-
ters hieraus entstandenen schweren und langweiligen Rechts-
Handeln Anlaß gegeben haben, überhaupt aber solche Ver-
^^enheit in allerley Betracht dem Handel und Wandel
auier^ nachtheilig gewesen. Um nun solchen Unordnungen
ad" Wohl Unserer Unterthanen aber je mehr und meht
aUM haben Wir den gnädigsten und best gemeynten
EntKluß gefastet, in Unsern sämmtlichen Heßischen Landen/
Dem Publico und einem jeden insonderheit zum Besten einer-
lei) Elle und Haspel zu verordnen mnd einzuführem
Wit