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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Bey der Landesväterlichen Vorsorge, welche Wir dem allgemeinen und besonderen Wohl und insonderheit der Aufnahme Handels und Wandels derer getreuen Unterthanen in Unseren Fürstlichen Landen gewidmet, haben Wir bishero wahrzunehmen gehabt, daß die darinnen bishero gebrauchte verschiedene Ellen und Haspel-Maaße nicht nur allerley Unordnungen verursachet, ... Wir ordnen und wollen demnach hiermit ..., daß ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1777 [VD18 14338602]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65631#0006
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