Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Nachdem Wir bisher mißfällig wahrgenommen, wie bey der Stadt-Mehl-Wage Unserer Fürstlichen Residenz Darmstadt, annoch mancherley Unterschleife, Nachlässigkeiten und Vervortheilungen zum Schaden des gesammten Publicums und des gemeinen Stadt-Aerarii mit untergeschlichen ..: so haben Wir Uns ... bewogen gefunden, folgende gemessenste Verordnung deßfalls im Druck öffentlich ergehen zu lassen, ...
— [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1777 [VD18 1433870X]
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