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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]; Fürstliches Pädagogium (Darmstadt) [Contr.]
Erneuerte Statuten des Fürstlichen Pädagogs in Darmstadt — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1778 [VD18 90917308]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65648#0003
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Won GOkkes Glichen Wir
DUDWIG, Landgraf zu
Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Latzeneln-
bogen, Diez, Ziegenhain, Nidda, Hanau,
Schaumburg, Isenburg und Büdingen, re.
Ihrs Russisch -Kayseri. Majestät bestellter General-
Feld -Marschall, wie auch des St.Andreas- und Königs
Preussischen schwarzen Adler-Ordens Ritter re. re.
Äugen Hiermit zu wissen: ES haben zwar Unser um Sein Fürstl. Haus
und Land unsterblich verdienter UrUrGrosHerrVater bei Stiftung
der hiesigen hohen LandSchule zu näherer Bestimmung deren Einrichtung
umständliche Statuten verfassen lassen: Nachdem aber bei neuer Ueberse-
Hung derselben durch veränderte Sitten, Denk- und ErziehungsArt vieles
unsern Zeiten weniger angemessen befunden worden, ausserdem aber die
Grenzen der dem jugendlichen Alter bestimmten Wissenschaften und nüz-
lichen Kenntnisse sich seit jener Zeit nicht wenig erweitert, und die daraus
entstehende neue Bedürfnisse des Unterrichts auch eine neue Ausdehnung
Hiesiger SchulAnstalten zu fordern schienen; So haben Wir aus Landes-
Väterlicher Pflicht und Sorgfalt für die mit dem besten jeden Staats so
uilzertrennlich verbundne jugendliche Erziehung in Unsern Fürstlichen Lan-
A2 den,
 
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