UWon GOlles GnabtNf
Wir UUDWM,
Wandgraf zu Hessen, Würst zu Hersfeld,
Graf zu Katzenelnbogen, Dtez, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isen»
bürg und Büdingen, rc. Mo Rußisch-Kav»
serlichen Majestät bestellter General-Feld-Marschall,
wie auch des St. Andreas- und Königl. Preußischen
schwarzen Adler-Ordens Ritter rc. rc.
(^'ügen hiermit zu wissen ; welchergestalten bey Uns in
unterthänigsten Vortrag gekommen, daß zwar eines
oder anderen Unserer Diener Tag «Gebühren in be-
sondern Fällen bestimmt worden seycn, aber bey den meisten
Unserer Diener keine bestimmte Verordnung vorhanden seye,
sondern ein ganz ungleiches Herkommen zum Grunde gelegt
werde- und Wir dannenhero zu Vorkommung Ungleichheiten
und zu eigener Sicherung Unserer Dienerschaft nachstehendes
Diäten - Reglement zu erlassen Uns gnädigst bewogen gefunden
und zwar
Damit ein jeder wissen möge, was thme nach Stand,
Würde, und dem von ihme begleitet werdenden Amt gebühret;
So wird hierdurch ohne eigentliche Rücksicht auf eines jeden
Rang festgesezt, daß
Erste Llaffe.
In Herrschaftlichen Geschäften täg-
lich - - 7fl. äokr.
In Privat -Geschäften in loco täg-
lich - - 6 fl. - —
In Privat-Geschäften extra locum
täglich - 9 fl- -"—
Würkliche Ministers u. Geheimde-
Räther welche Sitz undStiim
me im Geheimen-Rath haben.
A- Zweyte
Wir UUDWM,
Wandgraf zu Hessen, Würst zu Hersfeld,
Graf zu Katzenelnbogen, Dtez, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isen»
bürg und Büdingen, rc. Mo Rußisch-Kav»
serlichen Majestät bestellter General-Feld-Marschall,
wie auch des St. Andreas- und Königl. Preußischen
schwarzen Adler-Ordens Ritter rc. rc.
(^'ügen hiermit zu wissen ; welchergestalten bey Uns in
unterthänigsten Vortrag gekommen, daß zwar eines
oder anderen Unserer Diener Tag «Gebühren in be-
sondern Fällen bestimmt worden seycn, aber bey den meisten
Unserer Diener keine bestimmte Verordnung vorhanden seye,
sondern ein ganz ungleiches Herkommen zum Grunde gelegt
werde- und Wir dannenhero zu Vorkommung Ungleichheiten
und zu eigener Sicherung Unserer Dienerschaft nachstehendes
Diäten - Reglement zu erlassen Uns gnädigst bewogen gefunden
und zwar
Damit ein jeder wissen möge, was thme nach Stand,
Würde, und dem von ihme begleitet werdenden Amt gebühret;
So wird hierdurch ohne eigentliche Rücksicht auf eines jeden
Rang festgesezt, daß
Erste Llaffe.
In Herrschaftlichen Geschäften täg-
lich - - 7fl. äokr.
In Privat -Geschäften in loco täg-
lich - - 6 fl. - —
In Privat-Geschäften extra locum
täglich - 9 fl- -"—
Würkliche Ministers u. Geheimde-
Räther welche Sitz undStiim
me im Geheimen-Rath haben.
A- Zweyte