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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]

Von Gottes Gnaden, Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Mit Mißfallen haben Wir bald nach Antritt Unserer Landes-Regierung wahrnehmen müssen, welchergestalt es zu einem häufig eingerissenen Mißbrauch geworden, daß viele, welche herrschaftliche oder sonst gemeine Cassen zu verwalten gehabt, nicht nur die darüber zu stellende Rechnungen von einem Jahr ins andere dermaßen hinüber zu ziehen gewußt, bis sie endlich selbst darüber mit Tod abgegangen, und die Greuel und Unordnungen ihrer Verwaltung ... erst alsdann offenbar geworden, ..., so verordnen und befehlen Wir hiemit und in Kraft dieses: ...

[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1778 [VD18 14338866]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65650
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-656508

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