0» GSttes Gnaden,
WUDWFG,
Kandgraf zu Hessen, Dürft zu Hersfeld,
Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegen-
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isen-
burg und Büdingen, re. Jhro Rußisch Kay
scrlichen Majestät bestellter General-Feld- Marschall,
wie auch des St. Andreas- und Königl. Preußischen
schwarzen Adler-Ordens Ritter re. re.
^V^it Mißfallen Haben Wir bald nach Antritt Unserer
^^M Landes-Regierung wahrnehmen muffen, welcherge-
stalt cs zu einem häufig einqeriffenen Mißbrauch ge-
worden, daß viele, welche herrschaftliche oder sonst gemeine
Kassen zu verwalten gehabt, nicht nur die darüber zu stellende
Rechnungen von einem Jahr ins andere dermaßen Hinüber zu
ziehen gewußt, bis sie endlich selbst darüber mit Tod abgegangen,
und die Greuel und Unordnungen ihrer Verwaltung zu Unserem
und der Kommunen Schaden, und dem eigenen Unglück der Kin-
der und Familien dergleichen Rechner erst alsdann offenbar ge-
worden, sondern daß sie sich für erlaubt und anständig achalten,
zu ihrem eigenen Nutzen und Bekürfniß, oder auch zum Dienst
und Gefälligkeit vor andere in die ihrer Treue und Eyd anver-
traute Gelder leichtsinuiaer und gewissenloser Dingen einzu-
greifen und cs darauf ankommcn zu lassen, ob der Ersatz Key
ihrem Leben oder nach ihrem Tod gefordert werde, und sie sol-
chen zu leisten im Stande oder blos auss Grab hin quittiren
könnten.
Wiewohl