Nachdem bei den von Zeit zu Zeit abgelegten landständischen Obereinnehmereirechnungen mißfällig wahrzunehmen gewesen ist, daß beträchtliche Rückstände der von Unsern treugehorsamsten Prälaten, Ritter und Landschaft verwilligten Gelder aufgewachsen, ...: als ist hiermit Unser gnädigster Befehl ...
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1779 [VD18 90918339]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65659
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-656591
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0