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Al^achdem bei den von Zeit zu Zeit abgelegten landständischen
Obereinnehmereirechnungen mißfällig wahrzunehmen gewesen
ist, daß
beträchtliche Rückstände der von Unsern treugehorsamsten Prälaten/
Ritter und Landschaft verwilligten Gelder ausgewachsen/ und in
der Liquidation bis hieher nachgeführet worden sind, hierdurch aber
veranlasset worden ist, daß die landständische Obereinnehmereiver-
fassung nicht gehörig hat bestritten werden können; indessen Wir
dergleichen Liquidationen fernerhin zu gestatten keinesweges gemeiner
sind/ sondern vielmehr ernstlich wollen/ daß die Rechnungen da-
von gesäubert und alle dergleichen Ausstände mittelst der dazu
allenfalls erforderlichen Zwangsmitteln ohne einige weitere Nachsicht
bcigetrieben werten sollen: als ist hiermit Unser gnädigster Befehl
daß dasjenige/ was nach dem anliegenden aus dem vor-
hingedachten Obereinnehmereirechnungen gemachten Liquidationsauszug
noch mit fl. Alb. Pf. schuldig verbleibe , in gu-
ten und unverrufenen Münzsorten an Unsern H^^k »"^ r^«^^
lichen Obereinnehmer Wilkens in Zeit vor
dessen Quittung ohnfehlbar und bei Vermeil
Crecution bezahlet und berichtiget werde.
Signat. Darmstadt, den iz. Jänner
^ Feciale manäacunr 5LKI
Obereinnehmereirechnungen mißfällig wahrzunehmen gewesen
ist, daß
beträchtliche Rückstände der von Unsern treugehorsamsten Prälaten/
Ritter und Landschaft verwilligten Gelder ausgewachsen/ und in
der Liquidation bis hieher nachgeführet worden sind, hierdurch aber
veranlasset worden ist, daß die landständische Obereinnehmereiver-
fassung nicht gehörig hat bestritten werden können; indessen Wir
dergleichen Liquidationen fernerhin zu gestatten keinesweges gemeiner
sind/ sondern vielmehr ernstlich wollen/ daß die Rechnungen da-
von gesäubert und alle dergleichen Ausstände mittelst der dazu
allenfalls erforderlichen Zwangsmitteln ohne einige weitere Nachsicht
bcigetrieben werten sollen: als ist hiermit Unser gnädigster Befehl
daß dasjenige/ was nach dem anliegenden aus dem vor-
hingedachten Obereinnehmereirechnungen gemachten Liquidationsauszug
noch mit fl. Alb. Pf. schuldig verbleibe , in gu-
ten und unverrufenen Münzsorten an Unsern H^^k »"^ r^«^^
lichen Obereinnehmer Wilkens in Zeit vor
dessen Quittung ohnfehlbar und bei Vermeil
Crecution bezahlet und berichtiget werde.
Signat. Darmstadt, den iz. Jänner
^ Feciale manäacunr 5LKI