Eine wohleingerichtete Gewerbſchule, durch all
gemeinen Beytrag oder auf Koſten des Staates unter-
halten, wuͤrde dieſem Stande den erwuͤnſchten Vor-
ſchub thun. Davon mehr im folgenden Abſchnitte.
§. III.
Entwurf einer Gewerbſchule.
Es fehlt zwar in unſerm teutſchen Vaterlande
nicht an Lehranſtalten, die zum Beſten des Nahrungs-
ſtandes abzwecken. Auf gut beſtellten hohen Schulen
findet man Lehrer der vornehmſten europaiſchen Spra-
chen; man trifft auf denſelben Zeichenmeiſter, Feld-
meſſer, Baumeiſter, Rechen- und Schreibmeiſter an,
welche öffentlich, und oft auch unentgeldlich für jeder-
ſtände hindern den Juͤngling des Gewerbſtandes an
Beſuchung ſolcher Unterrichtsorte; die unter den ſoge-
nannten akademiſchen Buͤrgern noch heut zu Tage
herrſchenden Vorurtheile ſchließen ihn entweder gaͤnzlich
davon aus, oder erſchweren ihm doch das Beſuchen
derſelben; Hinderniſſe, die ſelbſt Sonnenfels bey ſei-
nem weiſen Unterrichte, worin er beſonders dem Ge-
werb⸗ und Nahrungsſtande nuͤtzlich zu werden ſuchte,
nicht fo leicht aus dem Wege raͤumen konnte, und
durch die er anfaͤnglich ſeinen Zweck vereitelt werden
ſah. Wollte man auch den zum Gewerbſtande einmahl
beſtimmten Juͤngling zur Beſuchung der akademiſchen
Schulen anhalten, um ihm hierdurch den Weg
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