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Drescher, Hans
Materialhefte zur Ur- und Frühgeschichte Niedersachsens (Heft 19): Tostedt: die Geschichte einer Kirche aus der Zeit der Christianisierung im nördlichen Niedersachsen bis 1880 — Hildesheim: Verlag August Lax, 1985

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https://doi.org/10.11588/diglit.65790#0196
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vom 8. Oktober 1607 datiert. Für das Schnitzen der mit reichen Darstellungen versehenen Füllungen des
Kanzelkorbes bekommt Lüdtke Garbers je 2 Reichstaler. Aus den Quittungen dazu geht aber hervor, daß
auch Johann Buckenthall, der als Snitger bezeichnet wird, Arbeiten ausfuhrt. So nimmt er die Maße in To-
stedt an Ort und Stelle. Ganz offensichtlich stellte Buckenthall die allgemeinen Holzarbeiten her. Lüdtke
Garbers Bruder Albert schnitzte das Wappen. Ein anderes Mal wird dieser dafür entlohnt, daß er die ,,Uz-
sirung an dem Predigtstuhl hat machen helfen". Von Albert Garbers heißt es in einer weiteren Quittung,
daß er 3 Mark für Schriftschneiden bekommen hat und 5 Schilling für jeden Engelkopf, 2 Schilling für jede
Rose, 6 Schilling für die Taube, die Hermen und Kragsteine. Nicht vergessen sind in der Aufstellung auch
das Kostgeld für den Snitger und den Maler, als sie den Predigtstuhl in Tostedt aufgesetzt haben, ferner
die Gelder für Nagelzeug sowie eine Summe ganz allgemein für das Aufsetzen der Arbeit an Ort und Stel-
le. Weiter liegt ein Vertrag vom 28. April 1608 mit dem Maler Jürgen Windt für die Vergoldung und Be-
malung vor. Darin heißt es, daß der Predigtstuhl „für 70 Mark lübisch" mit Gold und den besten Farben
bemalt werden soll „von des Meisters eigener Hand", wie es ausdrücklich heißt. Die Gesamtsumme für
die Herstellung des Predigtstuhls in Tostedt belief sich in der Endabrechnung auf 245 Mark, 13 Schillinge
und 8 Pfennige ohne das Holz, Eisenwerk und Unkosten dazu. Aufgenommen ist in diese Summe ein Be-
trag von 12 Mark, die der Maler dafür bekommt, ein „Ppidaphium" in der Kirche zu Tostedt zu renovie-
ren. Dieses Epitaph ist nicht erhalten und sonst auch an keiner anderen Stelle erwähnt. Wie aus diesen Un-
terlagen zu ersehen, wurden die Arbeiten nach Vertragsabschluß im Oktober 1607 begonnen und im we-
sentlichen alle 1608 ausgefuhrt. Die Schlußabrechnung erfolgte am 6. Juli 1609 (zur Ikonographie der
Darstellungen vgl. inzwischen OERTEL 1979).

12.5 Abendmahlskelche, 1638 und um 1670 {Taf 44, 1—3. 5—7)
Zwei silberne Abendmahlskelche aus dem 17. Jh. blieben bis heute erhalten. Der eine wurde 1638 von
Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg, der andere um oder nach 1670 von den Brü-
dern Joachim Wilken und Christian von Weyhe aus Bötersheim gestiftet. Sie wurden nach 1880, als man
für die neue Kirche auch neues Altargerät beschaffte, nicht mehr in Tostedt benutzt. Einer fand bis 1960
in Welle bei örtlichen Abendmahlsfeiern der Tostedter Pastoren im Saal der Gastwirtschaft Wieß Verwen-
dung und wurde auch dort aufbewahrt. Der andere war auch nach außerhalb gelangt und kam erst vor we-
nigen Jahren ins Pfarrhaus nach Tostedt zurück.
In den Kirchenrechnungsbüchern findet sich ab 1788 eine Inventarbeschreibung, in der auch die Kelche
verzeichnet sind. Neben einer kurzen Beschreibung wird das Gewicht in Lot angegeben und auf Beschädi-
gungen hingewiesen (vgl. Kap. 14.2). Unter den Rechnungen von 1811 befindet sich eine für den
Goldschmied Johann Heinrich Lüders aus Harburg. Doch ist nicht zu erkennen, welche Arbeit er ausführ-
te.
Die im Inventar ab 1788 verzeichneten, für Hausbesuche verwendeten kleinen Abendmahlsgeräte, ein
Kelch und Patene im Gewicht von zusammen 5 34 Lot, verbrannten 1826 im Pfarrhaus. Die Geräte waren
bezeichnet A. E. v. W. Sie dürften von Anna Elisabeth von Hodenberg gestiftet gewesen sein, die 1605
Joachim von Weyhe aus Bötersheim heiratete und 1626 verstarb. Der große Kelch in Tostedt war das Ge-
schenk ihrer Söhne an die Kirche.

Kelch 1 von 1638 (Taf. 44, 1; 45, 3 u. 5)
Ältere Kelchform mit flacher schalenförmiger Kuppa, Silber, alle Außenseiten in neuerer Zeit nachvergoldet.
Bezeichnet 1638. Stifter: Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg, als Ersatz für Kriegsverlust.
Meister: Carsten Christian Mundt, Hamburg. Beschauzeichen im Abstand von 28 mm beiderseits des Fußkreuzes.

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