Das Kloster Neuwerk erwarb in enger Bindung an
den Goslarer Rat - seit dem Jahre 1304 standen
dem Klosterbei seiner Güterverwaltung zwei Pro-
visoren aus den Reihen des Rates vor - gezielt
Montanbesitz (Bartels 2001, 65; 66). Hier ist für
das 13. Jahrhundert insbesondere der Erwerb von
Besitz der Familie von Dörrefeld sowie der Gra-
fen von Wohldenberg auf der Clausthaler Hoch-
ebene zu nennen (Urkundenbuch Goslar 1,
Nr. 507. 2, Nr. 1251. Vgl. Kapitel 3). Das Besitz-
verzeichnis von 1340, als der Bergbau im Harz ver-
mutlich schon in einer tiefen Krise steckte, zeigt
das Nonnenkloster als Anteilseigner von umfan-
greichen Montanbesitzanteilen am Rammeisberg
sowie im Oberharz („proprietas Novi operis in
Goslaria, quam habet in Nemore“) (Urkunden-
buch Goslar 4, Nr. 126). In dem 1355 von dem
Probst Hermann aufgestellten Güterverzeichnis
des Klosters wird der Oberharzer Anteilsbesitz
dann unter dem Titel „De Silvis in Nemore“ ge-
führt (Urkundenbuch Goslar 4, Nr. 525). Offen-
bar hatte man auch noch nach dem fast vollstän-
digen Zusammenbruch des Oberharzer Bergbaus
um die Mitte des 14. Jahrhunderts Interesse an die-
sen Besitzungen. Im ausgehenden 15. Jahrhundert
erscheint der dortige Besitz als großes, geschlos-
senes Waldgebiet im Bereich der Innerste vollstän-
dig in der Hand des Klosters Neuwerk. Die ange-
führten Fälschungen aus dieser Zeit lassen Zwei-
fel aufkommen, dass es sich hierbei um einen
in seiner Gesamtheit berechtigten Eigentumsan-
spruch handelt. In dem Kopialbuch des Klosters
Neuwerk, das die um 1475 entstandene Beschrei-
bung des Waldbesitzes des Klosters überliefert,
heißt es in einer dazugehörigen Notiz dann auch,
dass alle genannten „Holzungen, Weide, Hutten
und andress“ mit einer Ausnahme „von dem
Kloster gentzlichen abekommen sein“ (Urkun-
denbuch Goslar 4, Nr. 526). Inwieweit die Bemü-
hungen des Klosters Neuwerk sich in Besitz des
Waldareals im westlichen Oberharz zu setzen von,
Erfolg gekrönt waren, ist unsicher und soll hier
nicht weiter erörtert werden (vgl. Denker 1918,
75-77. Lommatzsch 1955, 36: 37 Skizze 5). Sie
standen ganz offensichtlich in Zusammenhang
mit der Politik des Goslarer Rates, die Forsten des
Oberharzes unter seine Kontrolle zu bringen, und
wurden ebenfalls im 16. Jahrhundert durch das
verstärkte Engagement der Braunschweiger Herzö-
ge zunichte gemacht (vgl. Kapitel 3).
Wer also nach der Montankrise in der Mitte des
14. Jahrhunderts die Besitzer/Anteilseigner oder
Nutzer des Bleifelds waren, ist nicht sicher. An-
sprüche hatten sowohl das Mathiaskloster in Cel-
la beziehungsweise sein Rechtsnachfolger, das
Domstift, als auch das Kloster Neuwerk. Über
mögliche weitere Interessenten ist nichts bekannt.
Neben einer Waldnutzung kann auch Erzabbau in
bescheidenem Umfang nicht ausgeschlossen wer-
den - dass der Bergbau im Oberharz nicht restlos
zum Erliegen gekommen war, geht aus den im
15. Jahrhundert aufgezeichneten „Statuta und
Sattunge des Forstdyinges“ hervor (vgl. Born-
hardt 1943, 497; 498).
Da ein bedeutenderer Bergbau in diesem Gebiet
jedoch erst wieder im zweiten Viertel des 16. Jahr-
hunderts einsetzte, kann angenommen werden,
dass die Bezeichnung Bleifeld noch von den Mon-
tanaktivitäten vor der Zeit der großen Pest her-
rührt. „Blei-“ als Vorsilbe für einen Bergbaubezirk
der Blei-/Silbergewinnung des 13./14. Jahrhun-
derts ist auch vom Bleiberg in Sachsen bekannt
(Schwabenicky 1997,38; 39. Vgl. Kapitel 6.5). Die
Endung ,,-feld“ kommt im Harzgebirge schon bei
den frühsten überlieferten Ortsnamen des 10. Jahr-
hunderts vor - Bodfeld, Siptenfelde und Selken-
felde -, war aber auch in späteren Jahrhunderten
gebräuchlich, wie beispielsweise die Bezeichnun-
gen Dörrefeld und Zellerfeld zeigen (vgl. Kapitel
3,3.1. Brachmann 1992,13; 14. Denker 1931,49;
50. Günther 1909, 34). Das Suffix dürfte für eine
Freifläche, eine gerodete Hochebene, stehen und
taucht im Harz naturgemäß fast immer in Zu-
sammenhang mit Montangebieten beziehungs-
weise -Siedlungen auf.
Auf der ältesten, um 1530 entstandenen Harzkar-
te steht etwa in der Mitte zwischen dem Gebiet
des heutigen Zellerfeldes im Osten und der Inner-
sten im Westen der Schriftzug „Auff dem bley-
feldt“ (Bauer, H. 1981. Jacobs 1870). Außerdem
sind in diesem Bereich, unmittelbar südöstlich des
Schriftzuges acht Gruben verzeichnet, neben
denen „Inn Schachten Ertz“ zu lesen ist. Der
schriftlichen Überlieferung nach wurde der Berg-
bau auf dem Zellerfelder Hauptzug im Jahre 1526
wieder aufgenommen (Buschendorf et al. 1971,
96). Daher ist nicht sicher, ob sich die auf der Kar-
te in diesem Bereich eingezeichneten Erzvorkom-
men - außer auf dem Bleifeld ist „Ertz“ auch an
der Innerste im Bereich des heutigen Wildemann
und am ehemaligen Kloster in Cella („Zell Ertz“)
verzeichnet - auf mittelalterlichen oder frühneu-
zeitlichen Bergbau beziehen (vgl. Kapitel 8.1.1).
Zumindest bei den acht Schächten auf dem Blei-
feld kann jedoch wenigstens zum Teil von mittel-
alterlichen Bergbauspuren ausgegangen werden,
da in diesem Bereich H. Morich (1974, 9) zufolge
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den Goslarer Rat - seit dem Jahre 1304 standen
dem Klosterbei seiner Güterverwaltung zwei Pro-
visoren aus den Reihen des Rates vor - gezielt
Montanbesitz (Bartels 2001, 65; 66). Hier ist für
das 13. Jahrhundert insbesondere der Erwerb von
Besitz der Familie von Dörrefeld sowie der Gra-
fen von Wohldenberg auf der Clausthaler Hoch-
ebene zu nennen (Urkundenbuch Goslar 1,
Nr. 507. 2, Nr. 1251. Vgl. Kapitel 3). Das Besitz-
verzeichnis von 1340, als der Bergbau im Harz ver-
mutlich schon in einer tiefen Krise steckte, zeigt
das Nonnenkloster als Anteilseigner von umfan-
greichen Montanbesitzanteilen am Rammeisberg
sowie im Oberharz („proprietas Novi operis in
Goslaria, quam habet in Nemore“) (Urkunden-
buch Goslar 4, Nr. 126). In dem 1355 von dem
Probst Hermann aufgestellten Güterverzeichnis
des Klosters wird der Oberharzer Anteilsbesitz
dann unter dem Titel „De Silvis in Nemore“ ge-
führt (Urkundenbuch Goslar 4, Nr. 525). Offen-
bar hatte man auch noch nach dem fast vollstän-
digen Zusammenbruch des Oberharzer Bergbaus
um die Mitte des 14. Jahrhunderts Interesse an die-
sen Besitzungen. Im ausgehenden 15. Jahrhundert
erscheint der dortige Besitz als großes, geschlos-
senes Waldgebiet im Bereich der Innerste vollstän-
dig in der Hand des Klosters Neuwerk. Die ange-
führten Fälschungen aus dieser Zeit lassen Zwei-
fel aufkommen, dass es sich hierbei um einen
in seiner Gesamtheit berechtigten Eigentumsan-
spruch handelt. In dem Kopialbuch des Klosters
Neuwerk, das die um 1475 entstandene Beschrei-
bung des Waldbesitzes des Klosters überliefert,
heißt es in einer dazugehörigen Notiz dann auch,
dass alle genannten „Holzungen, Weide, Hutten
und andress“ mit einer Ausnahme „von dem
Kloster gentzlichen abekommen sein“ (Urkun-
denbuch Goslar 4, Nr. 526). Inwieweit die Bemü-
hungen des Klosters Neuwerk sich in Besitz des
Waldareals im westlichen Oberharz zu setzen von,
Erfolg gekrönt waren, ist unsicher und soll hier
nicht weiter erörtert werden (vgl. Denker 1918,
75-77. Lommatzsch 1955, 36: 37 Skizze 5). Sie
standen ganz offensichtlich in Zusammenhang
mit der Politik des Goslarer Rates, die Forsten des
Oberharzes unter seine Kontrolle zu bringen, und
wurden ebenfalls im 16. Jahrhundert durch das
verstärkte Engagement der Braunschweiger Herzö-
ge zunichte gemacht (vgl. Kapitel 3).
Wer also nach der Montankrise in der Mitte des
14. Jahrhunderts die Besitzer/Anteilseigner oder
Nutzer des Bleifelds waren, ist nicht sicher. An-
sprüche hatten sowohl das Mathiaskloster in Cel-
la beziehungsweise sein Rechtsnachfolger, das
Domstift, als auch das Kloster Neuwerk. Über
mögliche weitere Interessenten ist nichts bekannt.
Neben einer Waldnutzung kann auch Erzabbau in
bescheidenem Umfang nicht ausgeschlossen wer-
den - dass der Bergbau im Oberharz nicht restlos
zum Erliegen gekommen war, geht aus den im
15. Jahrhundert aufgezeichneten „Statuta und
Sattunge des Forstdyinges“ hervor (vgl. Born-
hardt 1943, 497; 498).
Da ein bedeutenderer Bergbau in diesem Gebiet
jedoch erst wieder im zweiten Viertel des 16. Jahr-
hunderts einsetzte, kann angenommen werden,
dass die Bezeichnung Bleifeld noch von den Mon-
tanaktivitäten vor der Zeit der großen Pest her-
rührt. „Blei-“ als Vorsilbe für einen Bergbaubezirk
der Blei-/Silbergewinnung des 13./14. Jahrhun-
derts ist auch vom Bleiberg in Sachsen bekannt
(Schwabenicky 1997,38; 39. Vgl. Kapitel 6.5). Die
Endung ,,-feld“ kommt im Harzgebirge schon bei
den frühsten überlieferten Ortsnamen des 10. Jahr-
hunderts vor - Bodfeld, Siptenfelde und Selken-
felde -, war aber auch in späteren Jahrhunderten
gebräuchlich, wie beispielsweise die Bezeichnun-
gen Dörrefeld und Zellerfeld zeigen (vgl. Kapitel
3,3.1. Brachmann 1992,13; 14. Denker 1931,49;
50. Günther 1909, 34). Das Suffix dürfte für eine
Freifläche, eine gerodete Hochebene, stehen und
taucht im Harz naturgemäß fast immer in Zu-
sammenhang mit Montangebieten beziehungs-
weise -Siedlungen auf.
Auf der ältesten, um 1530 entstandenen Harzkar-
te steht etwa in der Mitte zwischen dem Gebiet
des heutigen Zellerfeldes im Osten und der Inner-
sten im Westen der Schriftzug „Auff dem bley-
feldt“ (Bauer, H. 1981. Jacobs 1870). Außerdem
sind in diesem Bereich, unmittelbar südöstlich des
Schriftzuges acht Gruben verzeichnet, neben
denen „Inn Schachten Ertz“ zu lesen ist. Der
schriftlichen Überlieferung nach wurde der Berg-
bau auf dem Zellerfelder Hauptzug im Jahre 1526
wieder aufgenommen (Buschendorf et al. 1971,
96). Daher ist nicht sicher, ob sich die auf der Kar-
te in diesem Bereich eingezeichneten Erzvorkom-
men - außer auf dem Bleifeld ist „Ertz“ auch an
der Innerste im Bereich des heutigen Wildemann
und am ehemaligen Kloster in Cella („Zell Ertz“)
verzeichnet - auf mittelalterlichen oder frühneu-
zeitlichen Bergbau beziehen (vgl. Kapitel 8.1.1).
Zumindest bei den acht Schächten auf dem Blei-
feld kann jedoch wenigstens zum Teil von mittel-
alterlichen Bergbauspuren ausgegangen werden,
da in diesem Bereich H. Morich (1974, 9) zufolge
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