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Maria Theresia
Nachdem Ihro Kaiserl. Königl. Apostol. Maj. für nothwendig erachtet haben, in Ansehung der sämmtlichen Staats-Schuld eine allgemeine Auswechslung der von denen Gläubigern in Händen habenden alten Obligationen gegen neue Obligationen vornehmen zu lassen; so sind zu diesem Ende folgende Notificationen und Patente zur Wissenschaft des Publici bekannt gemachet worden — [Wien], 1767 [VD18 14331888]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31873#0012
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Bedeckuftg dec Än, Die unter dem Nahmen der zu Wien befindlichen so genannten klei-
t-n Schulden^Casse bekannte Lamerae-Schuld, behalt demnach/ ohne eini-
Cüsse. ge deöfalls getroffene Abänderung / noch ferner die nämliche ihr bisher cin-
geräumt gewesene Bedeckung der von Unfirn Teutschen Erblanden entrichte-
ren Lameral - Lviltribution.

Desgleichen dec
neuen Cameral-
Schulden.

Capitülö-Bedeckung
dieser sämmtlichen
Camera!-Schulden.

Nicht weniger bleiben die sämmtlichen durch Unsere K. K. Hof-
Lämmer seit 1748 in Unseren verschiedenen Teutschen Erblanden ausgefertig-
ten Schuldbriefe , auf die nämlichen ihnen bisher gewidmet gewesenen Ge»
fälle des Tabacks und des Tyrolischen Salzes/ noch ferner angewiesen.
Zur Lapitals - Rückzahlung dieser sämmtlichen Lameral - Schulden
hingegen/ wollen Wir die Unserer Universal - Staats - Schulden - Lasse be-
reits wirklich eingeräumte/ seit hergestelltem Frieden zu Abstoßung der Schul-

den besonders creirte neue Gefälle / gedachter Schulden-Lasse noch ferner zu»

geeignet lassen.

II.

Für die von denen Betreffend die seit dem Finanz-Systeme von 1748. in denen verschie»
Standen ubernomr denen Ländern angewiesene alte Lameral-Schulden/ so haben die treugehor-
Schulden/l^gedach! sumsten Stande Unserer Böhmischen und Oesterreichischen Erblande, nach
ten Ständen die er- Unserem an dieselben gestellten gnädigsten Ansinnen, vermöge vorgedachter ih-
fü^CaMa^^ Notifieationen und Unserer in solchen erwähnten mit ihnen errichteten
tecessen.m iorma re- feyerlichen Recesse, ersagte Lameral - Schulden, sowohl was das Capital als
tinenclorumeingeräu- die Interessen anlanget / dergestalt gänzlich übernommen / und ihrer eigenen Stän-
met worden,
bischen Schuld einverleibet/ daß sie dafür, gegen Zurückstellung der diesfalls
imkudllcovorhandenen Lameral-Obligationen/ denen Gläubigern ihre ei-
gene Ständische Schuldbriefe ausstellen werden. Für diese solchergestalt über-
nommene Schulden, ist ihnen Ständen, vermöge eben angezogener mit ihnen

errichteten Reeeße, sowohl zu Bestreitung der Interessen, als zur Lapitals-
Rückzahlung, die erforderliche Bedeckung in korma reünenäorum in Händen
gelassen worden : und tragen Wir daher keinen Zweifel, es werden die Gläu-
biger dieser Schulden, welche sich solchemnach von dem Lameral-Lredite auf
den Ständischen Lredit übertragen finden, in dieser Verfügung, die ihnen ih-
ne vollständige Sicherheit verschaffet, ihre gänzliche Zufriedenheit antreffen,
m.
 
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