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Toepke, Gustav [Hrsg.]
Die Matrikel der Universität Heidelberg (1. Teil): Von 1386 - 1553 ; nebst einem Anh. enth.: 1. Calendarium acad. vom Jahre 1387 ... — Heidelberg, 1884

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https://doi.org/10.11588/diglit.4059#0076
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LXXIV Einleitung.

3. disz an vnsz gefertigtem vnd den 14. eiusdem praesentirtem rescript
vnderthenigst verstanden, auch folgendes tags dasselbig zu vnserer rhats-
versamlung zu beratschlagen vorgenommen. Sollen e. eh. gn. daruff
zu vnderthenigster vnserer entschuldigung nicht verhaltten, dasz, ob schon
in gedachtem vnserem bericht etzliche reden ettwas hartt zu sein scheinen
möchten, dasz wir doch solche keineswegs alsz ob e. eh. gn. wir vnsz
zu widersetzen oder wider die gebur vnnd animo contradicendi dieselbe
anzuzihen begertt hetten, sondern ist solches viel mher vnd allein zu
nottwendiger beschutzung vnnd hanndthabung gemeiner vniuersitet pri-
uilegien vnd altter herkhomener freyheitten, dazu wir alle sampt vnd
sonders gelobt vnnd geschworen, wolmeinends vmb der posteritet halben
beschehen. Derowegen vnderthenigst pittendt, in maszen wir auch damalsz
in mhergedachtem bericht, welcher in vnserem gesambten rhat abgelaszen
worden, in vnderthenigkeitt gebetten haben, dieselbe e. churfi. gn. wollen
es anderer gestallt nicht alsz wie itzgemeltt, sondern in allen gnaden
vermerekhen vnd nicht für anzuglich vfnemen. Souiel dan die beleg
der Schätzung belangt, seindt wir jederzeit erbittig gewessen, wie dan
noch, solche zu e. churf. gn. hiezu deputirten räthen gutter gelegenheitt
vorzunemmen vnd ins werck zu richten. Dasz sich aber dieselbe bisz
dahero verzogen, ist solches vieleicht theils wegen e. churfl. gn. anderer
hochwichtigen geschafften, theils auch, dasz wir, welche personen vnder
vnserem staab pleiben möchten, nicht wissen mögen, beschehen. Pitten
also abermals, e. eh. gn. wollen vnsz hierinnen gnedigst für entschuldigt
haltten. Vnnd demnach e. eh. gn. es hierinnen bei jüngster reformation
entlichen verpleiben zu lassen vnnd dieselbe hanndtzuhaben gnedigst
gemeintt, auch wir vber unser vielfaltig vnderthenigst suppliciren vnnd
pitten mherangeregter gemeiner vniuersitet vnderthanen halben wider
verhoffen nichts erhaltten noch erlangen mögen, so müssen wir es, weil
es je änderst nicht sein will, geschehen lassen vnnd unseren actis in-
seriren. Welches e. churfl. gn. wir zu vnderthenigster vnserer ent-
schuldigung hinwiderum zu berichten nicht vmbghen können, in vnder-
thenigkeit pittende, die wollen es in vngnaden nicht vermerekhen vnnd
vnser gnedigster herr vnd patron verpleiben. Datum den 22. Junij anno 1605.

Ew. churfl. gnaden vnderthenigste
rector vnd gemeine vniuersitet alhie zu Heidelbergh.
Dem durchleuchtigsten pp.»

* Nach dem ursprünglichen Plane sollte das vorliegende Werk erst 1886 und
zwar gleich vollständig erscheinen. Mir von verschiedenen Seiten kundgegebenen
Wünschen entsprechend, veröffentliche ich den ersten Theil schon jetzt; es bringt
das allerdings für den Benutzer desselben event. den Nachtheil mit sich, dass er
die Register (Personenverzeichniss u. s. w.), deren Anfertigung für jeden Theil
besonders nicht zweckmässig erschien und die daher erst dem zweiten Bande
für die ganze Ausgabe beigefügt werden, noch einige Zeit entbehren muss. D. H.

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