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Vorwort. IX

Die Senatsprotolcolle erwähnen den Antrag nicht, sie schweigen über-
haupt über die Wiederaufnahme der Immatrikulation. Auch in der
citirten Stelle wird nicht ausdrücklich gesagt, dass die Immatrikulation
am 25. April 1704 die erste nach der Wiederherstellung der Universität
gewesen sei, indessen lässt die ganze Schilderung in Verbindung mit dem
Umstände, dass diese Intitulation wirklich die erste in dem neuen
Matrikelbuch ist, mit ziemlicher Sicherheit darauf sohliessen, dass vorher
in den Jahren 1700 — 1703 (von den Jahren 1693 — 1699 ganz zu
schweigen) keine Intitulation erfolgt war. Es findet ein feierlicher Actus
mit einer Rede des Rectors statt, während sonst in früheren Zeiten,
wie nachher noch im 18. Jahrhundert, der Rector jedem Intitulanden
zu jeder Zeit, wie er sich meldete, ohne weitere Förmlichkeit, eventuell
in seinem Hause, nur den Immatrikulationseid abnahm und ihn ein-
schrieb oder sich in die Matrikel einschreiben Hess. Das Gerücht,
dass ein solcher Actus stattfinden soll, hat sich schon vorher verbreitet,
sonst könnte man allerdings vielleicht sagen, die ganze Förmlichkeit
habe nur der Jesuiten wegen stattgefunden, insbesondere die Vorlesung
der Statuten, um ihnen den Standpunkt klar zu machen. Von eigent-
lichen Studenten der Universität wurden damals nur 3 intitulirt, sämmt-
lich Juristen, von .Jesuitenzöglingen 15 logici; am 25. November 1704,
wo eine zweite Immatrikulation stattfand, 5 Juristen und 15 Jesuiten-
zöglinge, 11 logici und 4 physich Letztere wurden denn auch später
gewöhnlich zusammen im December jeden Jahres intitulirt, während
sonst bei der Intitulation der früher üblich gewesene Modus wieder Platz
griff. Jedenfalls Hessen die Jesuiten den einmal errungenen Vortheil ad
majorem splendorem societatis Jesu nicht wieder fahren; von 1706 ab
wussten sie denn auch Lehrstühle an der Universität sich zu verschaffen.

Der 1704 zuerst zu den Eintragungen benutzte Fascikel war nur
ein interimistischer, aus dem die eingetragenen Namen im Jahre 1713
in den jetzigen Band V der Matrikel übertragen wurden. Vgl. darüber
unten S. 1 A. 2.

Im Jahre 1784 wurde die seit 1774 in Kaiserslautern bestehende
«Kameral Hohe Schule» (vgl. Hautz, Gesch. d. Univ. Heidelberg II 288 ff.)
vom Kurfürsten Karl Theodor nach Heidelberg verlegt und unter dem
Namen «Staatswirthschafts Hohe Schule» an die Universität angegliedert.
In dem Rescript d. d. München 7. August 1784 an die Obercuratel der
Universität Heidelberg, der Cameralschule unterm 28. August ej. zur
Nachachtung mitgetheilt, ist u. A. bestimmt (vgl. Winkelmann, Ur-
kundenbuch II 2315 bezw. I 273), dass: «(6.) da zwischen denen aka-
 
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