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2 Die Matrikel der Universität Heidelberg.

Joannes Jacobus Bonalino, Bambergensis, jur.

5 Joannes Philippus Thollaeus, Wormatiensis, logicus.

Joannes Conradus Wicht, Heidelbergensis, log.

No. 9, entnommen, einem aus 25 Blättern (Papier 29,9 : 21,5 cm) nebst einem
Vorsatzblatte bestehenden, in Pergament gebundenen Bande, welcher während der
in Frage stehenden Zeit als (interimistische) Matrikel diente. In letzterem herrscht
eine grosse Unübersichtlichkeit. Man hat zu Anfang die Aufgenommenen nach
Fakultäten verzeichnet, bezw. selbst ihre Namen eintragen lassen (grösstentheils
eigenhändige Einzeichnungen): Bl. 1 die Theologen, Bl. 2 fg. die Juristen, Bl. 12 fg.
die Philosophen, soweit sie Jesuitenschüler waren (bei diesen sind die jeweiligen
Professoren der Logik und Physik in der Ueberschrift mit aufgeführt; andere Philo
sophen waren nicht vorhanden, oder Hessen sich nicht intituliren). Vgl. A.U.XL. 196
(128 1705): «Die bei hiesiger Univ. anwesenden philosophi sollicitiren, dass ihnen
der gradus in fac. philosophica conferiret werde. Res. Sie hätten den Statuten
gemäß das gewöhnliche zu entrichten». Auch Mediciner waren zu der Zeit nicht
intitulirt. Von dem angegebenen Modus der Intitulation ist man aber schon

1706 abgegangen bezw. hat sich nicht mehr genau an das Schema gehalten,
so dass sich z. B. unter den Juristen auch Philosophen und Theologen be-
finden. Erst von Ende 1707 bezw. von 1708 ab sind wieder, wie in den
früheren Jahrhunderten, sämmtliche Aufgenommenen in fortlaufender Reihe
unter den üblichen Rectoratsüberschriften eingetragen, Bl. 5—11» die bis 1711,
Bl. 15—16 die von 1712. Die Blätter 16»—21» und 22»—25» sind unbeschrieben.
Bl. 22: «Verzeichnus derjenigen Personen, welche zur Vniversität allhir gehören
vnd die personalfreyheit geniessen: Henrich von der Borcht, mahler, vermög
churfürstl. rescripts angenommen ao. 1710» (vgl. hinten d. Jahr 1710 a. E., Ann). .
Der angegebenen Verwirrung ist der Abschreiber, welcher im Jahre 1713 die
Reinschrift, wenn man so sagen darf, besorgte und dabei die Intitulirten bis

1707 incl. nach der Zeitfolge, wie sie in jedem Rectorate aufgenommen waren,
zu ordnen suchte, zum Opfer gefallen: er hat eine ganze Anzahl Personen über-
sehen und weggelassen, hat sich überdies in der Reihenfolge, in Namen und Daten
wiederholt geirrt. Ich bin bei der vorliegenden Publication dieser Original-Matrikel
gefolgt, habe die Eintragungen bis 1707 nach der Zeitfolge geordnet und die Stellen,
wo erstere am angegebenen Orte zu finden sind, in den Noten angegeben, dabei
die alte Matrikel mit Va, den jetzigen V. Band derselben mit V> bezeichnend. Die
oben am Rande befindlichen Blattzahlen beziehen sich auf V*. Die Zusätze des
Abschreibers sind ebenso, wie die dann wieder von anderer Hand zu dieser
Abschrift (in Vb) gemachten Zusätze in Kursivschrift wiedergegeben. Von den
Fehlern der Abschrift sind nur die gröberen besonders hervorgehoben.

* Am 12. Deceraber 1703 beschloss der Senat, dass «zu besserem auffnehmen
vnd respect der Universität eine hohe persohn zum rectore magnificentissimo er-
wehlet werde, durch deren hohe autorität und vorsehen alles zum besten der
Universität befördert würde». Die Wahl fiel auf den kurf. Geh. Rath Augustin
Steffani (er wurde noch in demselben Monat Regierungspräsident) in Düsseldorf.
Bevor dessen Erklärung einlief, wählte der Senat am 11. Januar 1704 den Professor
der Institutionen G. Fleck zum «Rector», nachdem, wie bemerkt ist, die Statuten
massige Wahl auf vigilia Thomae 1703 (20. Dec.) «in abwesenheit der hm. profes
soren» (es war zu der Zeit nur der Prorector Morass anwesend, der damalige Rector
Lüneschloss und Fleck fehlten) nicht hatte bewerkstelligt werden können. Steffanis
Antwortschreiben, in welchem er die angebotene Würde annahm, gelangte am
14. Januar 1704 zur Kenntniss des Senats (A. U. XL [Un.-Arch. I. 3 No. 64] 135,
138, 140»). Fleck wird in den Acten u. s. w. in der Regel Rector (magnificus, im
Gegensatz zum magnificentissimus) genannt, insbesondere auch in der Matrikel
(vgl. Va fol. 2 u. 12). Dass Steffani während seiner Amtszeit im Interesse der
Univ. thätig gewesen sei, darüber verlautet nichts, in H. selbst war er jedenfalls
während derselben nicht. Später hat er sich dann als Curator der Univ. nützlich
erwiesen (Winkelmann, Urkundenbuch II. 1937, 1938).
 
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