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28 Die Matrikel der Universität Heidelberg.

4. «Tun. Georg. Henr. de Wissenbach, Birsteina-Isenburgicus, phil. stud.

12. Jul. Joan. Georg. Dresler, Wetzlariensis, consilij aulici et regiminis

Wormatiensis episcopatus respective consiliarius et assessor.

28. ej. Hermannus Schnabelius, Decensis Nassovicus, theologus refor-

matus.

eod. Amelius Schnabelius, Deciensis Nassovicus, theolog. reform.

3. Aug. Petrus du Pont, Neo-Hanoviensis, theol. cand.

1. Sept. Philippus David Schroedel, Hanoviensis, stud. theol.

Joannes Fridericus Miegius.1

47v 25. Sept. Joh. Valentinus Moellelius2, Dossenheimensis, phil. stud.

8. Oct. Joannes Joseph. Jomard ex Lugdunensi urbe in Gallia.

12. » Johannes Ludovicus Peyer, Scaphusiensis.

13. » Albertus Hallerus, Helvetiae Bernas, theol. stud.
13. » Samuel Hopff, Helvetiae Bernas, theol. stud.
22. » Joh. Daniel Ohl3, Palatinus Mosbacensis, theol. stud.
26. Oct. Georg. Christian. RincklefBus, Moeno-Francfurtensis.

7. Nov. Franciscus Andreas Cörman, Borchorstensis.
eod. Joannes Henricus von Deuren, Ratingensis.
12. Nov. Johann Friedrich Ziszler, Laubacensis.
16. Nov. Johannes Henricus Wagnerus, Selsensis Palatinus.
19. Nov. Francisc. Adolph. Wolterman, Lippia-Brandenburgicus.
19. Nov. Francisc. Leo Lindenkampff, Westphalo-Liesbornensis.
19. Nov. Joannes Wolradus Antonius Bredenoll, Westerkottensis.
19. Nov. Theodorus Antonius Schweling, Monasteriensis.

aliis ad notitiam». Und dabei verblieb es. Wie also auch Karl Philipp seinen akatho
lischen Unterthanen gegenüber sonst gehandelt haben mag, im vorliegenden Falle
treffen ihn die versteckten Vorwürfe Struves, dass er der Insolenz der Katholiken
Vorschub geleistet und der Exterritorialität des holländischen Gesandten (und
seines Personals) nicht genügend Rechnung getragen habe, nicht. Es ist ja möglich,
dass der Gesandte die obige Strafe noch nicht streng genug fand, deshalb beim
Kurfürsten vorstellig wurde und darauf die von Struve angeführte Antwort erhielt,
so aber, wie letzterer ihn darstellt, ist der Verlauf der Sache jedenfalls nicht
gewesen; die Antwort des Kurfürsten hätte ja auch zu der Zeit gar keinen Sinn
gehabt. Ebenso ergiebt sich Bchon aus dem Obigen die Unrichtigkeit der ferneren
Behauptung Struves, dass Hüber schliesslich nur mit Ruthen in der Schule (!)
gezüchtigt worden sei. Im übrigen gehörte Hüber einer der JesuitenanstalteD.
in welchen eine derartige Züchtigung noch stattfand, nicht mehr an, und für einen
Studenten in seinen Semestern gab es eine solche Strafe nicht. Es liegt hier
wahrscheinlich eine Verwechslung mit einem anderen ähnlichen Vorfalle, der sieb
wenige Monate später ereignete, vor. Am 9. August 1720 misshandelte bei einer
Prozession ein vierzehnjähriger Knabe, der Sohn eines kurfürstlichen Heiducken,
eine Frau, weil diese vor dem Venerabile, als es bei ihr vorbeigetragen wurde,
nicht niederkniete. Dieser Knabe erhielt Gefängniss und Ruthenstreiche (vergl-
L. Häusser, Gesch. der rhein. Pfalz II. 874). Die kurf. Regierung hielt es für
angemessen, die Universität officiell von der vom Kurfürsten verhängten Strafe in
Kenntniss zu setzen, obgleich der Verurtheilte derselben nicht angehörte
(fol. 62 1. c).

1 Sohn des Kirchenraths und Professors Mieg, wird durch kurf. Patent
vom 26. Jan. 1722 als prof. extraord. iinguae Hebraicae angestellt. Univ.-Arch-

2 al. Mellel, noch im Nov. 1718 in H.

3 Noch im Nov. 1718 in H.
 
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