unserer Stadt gesehen. Und die dritte war jene der Verräter,
die einen Tag und einen halben dauerte. Und die vierte
war dann jene der erlauchten Adriano und Giovan Paulo,
nebst ihren Brüdern, von der wir gegenwärtig sprechen,
und alle Edikte und Verbannungen, die das jetzige Regi-
ment erließ, unterzeichneten sie nicht mehr „Li dieci del-
l’Arbitrio“, sondern „Von Seiten der Männer des kirchlichen
Staates der Stadt Perugia“. Und dies taten sie, weil das
erlauchte Baglionische Haus fast die ganze Stadt beherrschte,
und sie waren nicht mehr so viele Männer, daß sie zwei
für jede Porta sein konnten, und sie wollten nicht Geringe-
ren, als sie waren, Anteil an dem Staate geben, für dessen
Erwerbung sie ihr edles Blut [sangue gentile] vergossen
hatten. Und etiam sage ich Euch, daß eine große Sache
in Betracht zu ziehen war, nämlich, daß die Geschlechter
aller Edelleute bis zum heutigen Tag sich untereinander
spalteten, ausgenommen das Haus de nobilibus de Monte
Sperello, dieses, weil es allen anderen untergeordnet war:
und finaliter, das erlauchte Baglionische Haus war domina
dominantium, und was sie taten, war getan; aber keiner von
den anderen hätte etwas ohne ihre Erlaubnis gemacht;
denn jene waren nahezu die gebietenden Herren. Und es
wurde ihnen vom erlauchten Vitellozzo geraten, sie mögen,
um sich die Bürger zu Dank zu verpflichten, das jenen von
der Porta Sant’ Agniolo oder den anderen Torbezirken ge-
stohlene und weggenommene Gut rückerstatten lassen;
und schließlich wurden gewisse Richter für die Rücker-
stattung genannten Gutes abgeordnet, und unter den ande-
ren war es der erlauchte Vitellozzo, der Auditor des Legaten
Cesare Crispolti, Gentile de Signiorellis, und gewisse andere
adelige Bürger von Perugia: und hierauf erließen sie einen
öffentlichen Befehl, man möge, welche Person immer ein
Gut genommen haben sollte, vor die oben genannten Richter
kommen und es rekurieren, mit der Angabe, wer es ge-
nommen, und jener würde veranlaßt werden, es zurück-
zugeben. So wurde durch diese genannten Richter viel
wiedererstattet.
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die einen Tag und einen halben dauerte. Und die vierte
war dann jene der erlauchten Adriano und Giovan Paulo,
nebst ihren Brüdern, von der wir gegenwärtig sprechen,
und alle Edikte und Verbannungen, die das jetzige Regi-
ment erließ, unterzeichneten sie nicht mehr „Li dieci del-
l’Arbitrio“, sondern „Von Seiten der Männer des kirchlichen
Staates der Stadt Perugia“. Und dies taten sie, weil das
erlauchte Baglionische Haus fast die ganze Stadt beherrschte,
und sie waren nicht mehr so viele Männer, daß sie zwei
für jede Porta sein konnten, und sie wollten nicht Geringe-
ren, als sie waren, Anteil an dem Staate geben, für dessen
Erwerbung sie ihr edles Blut [sangue gentile] vergossen
hatten. Und etiam sage ich Euch, daß eine große Sache
in Betracht zu ziehen war, nämlich, daß die Geschlechter
aller Edelleute bis zum heutigen Tag sich untereinander
spalteten, ausgenommen das Haus de nobilibus de Monte
Sperello, dieses, weil es allen anderen untergeordnet war:
und finaliter, das erlauchte Baglionische Haus war domina
dominantium, und was sie taten, war getan; aber keiner von
den anderen hätte etwas ohne ihre Erlaubnis gemacht;
denn jene waren nahezu die gebietenden Herren. Und es
wurde ihnen vom erlauchten Vitellozzo geraten, sie mögen,
um sich die Bürger zu Dank zu verpflichten, das jenen von
der Porta Sant’ Agniolo oder den anderen Torbezirken ge-
stohlene und weggenommene Gut rückerstatten lassen;
und schließlich wurden gewisse Richter für die Rücker-
stattung genannten Gutes abgeordnet, und unter den ande-
ren war es der erlauchte Vitellozzo, der Auditor des Legaten
Cesare Crispolti, Gentile de Signiorellis, und gewisse andere
adelige Bürger von Perugia: und hierauf erließen sie einen
öffentlichen Befehl, man möge, welche Person immer ein
Gut genommen haben sollte, vor die oben genannten Richter
kommen und es rekurieren, mit der Angabe, wer es ge-
nommen, und jener würde veranlaßt werden, es zurück-
zugeben. So wurde durch diese genannten Richter viel
wiedererstattet.
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