IX. Die Basilika.
Strömen zwischen den Säulen des oberen Teils der Langwände
eindringend, verbreitet sich gleichmäßig durch den ganzen weiten
Raum. Wir dürfen vermuten, daß man auf der Südseite die
Sonne, wenn sie zu lästig wurde, durch Vorhänge ausschließen
konnte.
Das Normalschema der Basilika war also hier stark modifiziert:
statt der Überhöhung des Mittelraumes eine größere Höhe des
ganzen Baues. Und die Gliederung der Wände in einen unteren
und oberen Teil wird uns besser verständlich, wenn wir sie fassen
als eine Erinnerung an die Normalbasilika: der untere Teil, die
Halbsäulen mit ihrem Gebälk, entspricht der gewöhnlichen Höhe
des Umganges; er trägt die Fensterwand, die nur von ihrem
gewöhnlichen Blatz
über den Säulen des
Umganges auf die
Außenwände über-
tragen ist.
Das Tribunal (3)
ist der vornehmste
und am meisten her-
vorgehobene Teil des
ganzen Baues. Auf
schön und kräftig
Fig. 31. Fassade des Tribunals, Grundriß und Aufriß.
profiliertem Unterbau
öffnet es sich mit einer Säulenstellung auf den Hauptraum; die
Säulen zeigen Spuren eines sie verbindenden Gitters; die Wände,
durch Halbsäulen gegliedert, ahmen, ähnlich denen des Haupt-
raumes , eine buntfarbige Marmorbekleidung nach. Es ist ein
Tribunal im eigentlichsten Sinne: der erhöhte Blatz für den Richter
und seine Beisitzer, während das apsisförmige Tribunal anderer
Basiliken eigentlich nur der Ort ist, wo das Tribunal aufgeschlagen
wird. Die Parteien standen zu ebener Erde, in dem hinteren Arm
des Umganges, und dieser mußte, so lange hier Recht gesprochen
wurde, für die Zirkulation des Publikums gesperrt werden. Be-
quem war das nicht, die praktische Zweckmäßigkeit hat künstle-
rischen Rücksichten weichen müssen. Denn sicher war die vor-
springende Säulenfassade des Tribunals eine Hauptzierde des
Gebäudes.
Strömen zwischen den Säulen des oberen Teils der Langwände
eindringend, verbreitet sich gleichmäßig durch den ganzen weiten
Raum. Wir dürfen vermuten, daß man auf der Südseite die
Sonne, wenn sie zu lästig wurde, durch Vorhänge ausschließen
konnte.
Das Normalschema der Basilika war also hier stark modifiziert:
statt der Überhöhung des Mittelraumes eine größere Höhe des
ganzen Baues. Und die Gliederung der Wände in einen unteren
und oberen Teil wird uns besser verständlich, wenn wir sie fassen
als eine Erinnerung an die Normalbasilika: der untere Teil, die
Halbsäulen mit ihrem Gebälk, entspricht der gewöhnlichen Höhe
des Umganges; er trägt die Fensterwand, die nur von ihrem
gewöhnlichen Blatz
über den Säulen des
Umganges auf die
Außenwände über-
tragen ist.
Das Tribunal (3)
ist der vornehmste
und am meisten her-
vorgehobene Teil des
ganzen Baues. Auf
schön und kräftig
Fig. 31. Fassade des Tribunals, Grundriß und Aufriß.
profiliertem Unterbau
öffnet es sich mit einer Säulenstellung auf den Hauptraum; die
Säulen zeigen Spuren eines sie verbindenden Gitters; die Wände,
durch Halbsäulen gegliedert, ahmen, ähnlich denen des Haupt-
raumes , eine buntfarbige Marmorbekleidung nach. Es ist ein
Tribunal im eigentlichsten Sinne: der erhöhte Blatz für den Richter
und seine Beisitzer, während das apsisförmige Tribunal anderer
Basiliken eigentlich nur der Ort ist, wo das Tribunal aufgeschlagen
wird. Die Parteien standen zu ebener Erde, in dem hinteren Arm
des Umganges, und dieser mußte, so lange hier Recht gesprochen
wurde, für die Zirkulation des Publikums gesperrt werden. Be-
quem war das nicht, die praktische Zweckmäßigkeit hat künstle-
rischen Rücksichten weichen müssen. Denn sicher war die vor-
springende Säulenfassade des Tribunals eine Hauptzierde des
Gebäudes.