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Carl Maurer <Firma>
Catalog einer Sammlung von wertvollen Gemälden alter und moderner Meister und Handzeichnungen: künstlerischer Rücklass von Robert Beyschlag u. Wilhelm von Kaulbach sowie der Rücklass des † Herrn Adalbert Lauterer zu München : Versteigerung zu München, Donnerstag, den 10. November und folgende Tage — München, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.32026#0011
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Auktions~Ordiiung und Bedingungen.

Die Sammlung ist Samstag, den 5. November, Sonntag,
den 6. November, Montag, den 7. November und Dienstag,
den 8. November vormittags von 10—12 Uhr, nachmittags
von 2—4 Uhr Schwanthalerstr» 35 Rückgebäude über eine
Stiege, öffentlich ausgestellt.

Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der
Gemälde etc. die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein
Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dgl. beschädigt
werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Die Versteigerung beginnt Donnerstag, den IO. Nov.
vormittags 1 »i O Uhr und nachmittags 3 Uhr.

NB.I Die Versteigerung der Wilhelm von Kaulbach und
Robert Beyschlag’schen Handzeichnungen beginnt Freitag, den
II. November präcis 3 Uhr, und schliesst sich die Versteigerung
der Glasgemälde und Äntiquitäten sofort an.

Es wird somit mit Nr. 261 angefangen und dann nach Nr. 312
mit den noch nicht versteigerten Gemälden fortgefahren.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem
Steigerungspreise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von
10 Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Gemälde etc. werden
in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über
den Zustand der ausgestellten Gemälde etc. zu unterrichten, kann
nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt
werden. Die Künstlernamen sind nach Angabe der bisherigen Be-
sitzer beibehalten.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu-
sammenzustellen oder zu teilen; es kann bei der Reichhaltigkeit
der Sammlungen und Mangel an Raum die Reihenfolge der Nummern
niellt beibehalten werden.

Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot sich ein
Streit entwickeln, so wird augenblicklich das Gemälde von neuem
proklamiert, um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zubegegnen.
 
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