47»
Meggendorfer-Blätter, München
Nr. 132l
Wie der tote Modersttzki seine Strafe bezahlte
„Am 13. November?"
„Iawohl, Lerr Kreisgerichtsdirektor."
„Am wieviel Ahr denn, Gnoike?"
„Na, es mag wohl schon acht gewesen sein, Lerr
Kreisgerichtsdirettor."
„Jst er lange bei Jhnen gewesen?"
„Er hat mir bloß das Geld hingelegt. Er hat's wohl
eilig gehabt."
„So. Eilig, — freilich, recht eilig. — Na, gehn Sie
nur, Gnoike." —
Kreisgerichtsdirektor Diesterbeck konnte es kaum er-
warten, allein zu sein und nachdenken und diese Geschichte
in ihrer ganzen Seltsamkeit erfaffen zu können.
Ietzt muß ich Modersitzki einen Brief schreiben, damit
cr Bescheid weiß, überlegte Gnoike, als er den Korridor
entlang ging. Aber da kam gerade aus dem Zimmer für
Nachlaßsachen Frau Modersitzki heraus, und nun erfuhr
Landreiter Gnoike, daß Stephan Modersitzki sich aus dem
Bereich der irdischen Post hinwegbegeben hatte. — Ver-
dammt! dachte Gnoike, — der Alte wird mich wohl noch
inal rufen laffen.
Aber der Alte ließ Landreiter Gnoike nicht mehr rufen.
Denn der Alte war nicht nur Kreisgerichtsdirektor, sondern
noch viel mehr, nämlich auch ein Autor. O, er würde sich
hüten, mit Gnoike noch einmal davon zu reden, der noch
gar nichts zu ahnen schien. Wenn Gnoike diese ungeheure Ge-
schichte erkannte, würde er sie ausschwatzen, sie würde in
die Zeitungen kommen, und wenn er, der Kreisgerichts-
direttor, sie fpäter einmal im Druck erscheinen ließ, würden
die Rezensenten fagen: „Der Schriststeller Diesterbeck tischt
uns da eine ganz alte Geschichte auf." — Nein, diese Ge-
schichte mußte die erste seiner „kuriosen und unheimlichen
Begebenheiten" sein. Die Fakta aber, auf die sie sich stützte,
waren diese:
Stephan Modersttzki, Krugwirt zu Krähennest, war
verpflichtet gewesen, an den preußischen Staat zwei Taler
zu zahlen. Er war am 13. November 1858 zu Krähennest
gestorben, abends acht !lhr. Am 13. November 1858 aber,
abcnds acht Ahr, hatte Modersitzki bei Landrciter Gnoike,
drei Wegstunden von Krähenncst, die zwei Taler erlegt.
Der tote Moderfitzki war erschienen und hatte bezahlt, was
er dem Staate schuldig war. So stark, so mächtig, so
weik hinaus wirkend war seine Achtung vor dem Staate
gewesen. Freilich, dieser Staat war auch wahrhaftig dar-
nach angekan! '
Ein Jammer nur war es, daß flch die Diünzen, mit
denen Modersitzki bezahlt hatte, nicht mehr feststellen ließen.
-»vamendoi't»
und lästigerHaarwuchs kann ein;ig und alrein
nur durch Anwendung der neuen amerikanischen
Methode, ärztlich empfohlen, radikakund für
immer beseitigt werden. voutielies ireleds-
patent Xr. 1S6617. Prämiiert tivltlone
rle«t»iHs k>Lris, .^ntvverpen. Lofortiger
Erfolg durch Selbstanwendung und Um'chäd-
lichkeit wird garantiert, sonst Geld zurück.
Preis ^ 5.— geg. Nachu. diur echt durch
den alleinigen Patentinhaber und Fabrikanten
Lerm. Vsxver, völn 52, LlumentdLlsir. 89.
6ro886 lieilsrtolge. ^ ?r08p. Irsi.
sbslekenclen
Obnen
l'reis ^l. 7,50 exel^ Arrekn. _
k'rosp. ^raUZ uncl froneo.
ONeumrts:, 8a., ffrisclriok üugust 8tr. 9
öel vkstbliuiigeii von Vsron bitts ervSiiosii 8ie üiese Leitsciirift.
KesiolikMiMN-^
lls88llröt8
ätarke vsmen
«6N8ekuftIiek Lner'kgnnt ist.^Obns Ltren^e
26näo Lr5oiL6. k'skst 2,50 pak. 7, .
Ott« LsrHn38, Liseiidsknstr. 4.
^driedmsLcdine
(k4.ekmänni86li xeprükt) msokt jslls
Liings Itik'Nssisi'sppsrLts ksLrsoksl'f.
Xsin ÜLnZ3.b2UZ ocksr bisdsr bs-
nuslünäisede k'stents Lnxsmsläet.
2u babsn dei kilssssrsodmislisn unä
Zisdlwsrsngsscksften. Vsriangsn
8!s susärüokliod „katio". ^Vo niekt
erbsltlieb, äirekt frsi ^sebnsbms
von kabrik:. kstio i>lr. 1 mit Ooppel-
ri'emsn pro 8tüek N. 7,50, kstio
i^r. 2 etvfss xröüsr, mit Voppel-
rismen u. Ltsin pro Ltüek A4. 10.—.
o ^ tt LaslerartrLelkabrik
Vfieljsrverksufsr iidsrsl! gssuokt.
Oarsntis für^eäes Ltüok. Lslebr.
^Usinvertrieb kür kkollanä:
bsopolä kisbsrro, Amstsräsm.
Meggendorfer-Blätter, München
Nr. 132l
Wie der tote Modersttzki seine Strafe bezahlte
„Am 13. November?"
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„Na, es mag wohl schon acht gewesen sein, Lerr
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„Jst er lange bei Jhnen gewesen?"
„Er hat mir bloß das Geld hingelegt. Er hat's wohl
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„So. Eilig, — freilich, recht eilig. — Na, gehn Sie
nur, Gnoike." —
Kreisgerichtsdirektor Diesterbeck konnte es kaum er-
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Landreiter Gnoike, daß Stephan Modersitzki sich aus dem
Bereich der irdischen Post hinwegbegeben hatte. — Ver-
dammt! dachte Gnoike, — der Alte wird mich wohl noch
inal rufen laffen.
Aber der Alte ließ Landreiter Gnoike nicht mehr rufen.
Denn der Alte war nicht nur Kreisgerichtsdirektor, sondern
noch viel mehr, nämlich auch ein Autor. O, er würde sich
hüten, mit Gnoike noch einmal davon zu reden, der noch
gar nichts zu ahnen schien. Wenn Gnoike diese ungeheure Ge-
schichte erkannte, würde er sie ausschwatzen, sie würde in
die Zeitungen kommen, und wenn er, der Kreisgerichts-
direttor, sie fpäter einmal im Druck erscheinen ließ, würden
die Rezensenten fagen: „Der Schriststeller Diesterbeck tischt
uns da eine ganz alte Geschichte auf." — Nein, diese Ge-
schichte mußte die erste seiner „kuriosen und unheimlichen
Begebenheiten" sein. Die Fakta aber, auf die sie sich stützte,
waren diese:
Stephan Modersttzki, Krugwirt zu Krähennest, war
verpflichtet gewesen, an den preußischen Staat zwei Taler
zu zahlen. Er war am 13. November 1858 zu Krähennest
gestorben, abends acht !lhr. Am 13. November 1858 aber,
abcnds acht Ahr, hatte Modersitzki bei Landrciter Gnoike,
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