Vntemchtvem
Ehestände.
Das,. Kapitel.
Mas der Ehestand sty e'
^MEr Ehestand ist ei-
^Wiie herlzge vnndGDtk
-Ordnung
emer rechkmcssigenIusammcn-
füguug vnd Verbindung zweyrr
Personen / als eines Mannes
vnd eines Weibes/ mit beyder-
seiks ördentlichcrVcrwilligung