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Kunstauktionshaus F. A. Menna <Köln> [Hrsg.]
Zimmer-Einrichtungen, Antikes und Stil-Mobiliar, Flügel, Porzellan-Service, Aufstellgegenstände, Deutsche und Delfter Fayencen ...: Privat- und teilweise nichtarischer Besitz ; Gemälde alter und neuer Meister ; Versteigerung: 28., 29., 31. März 1941 (Katalog Nr. 108) — Köln, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.19508#0007
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Verkaufs-Bedingungen

Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in Reichsmark.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Zahlung ist innerhalb drei Tagen zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist
ist Unterzeichneter berechtigt, den Verkauf rückgängig zu machen oder die er-
steigerten Stücke bei passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern und
vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.

Gesteigert wird bis zu 100 RM. um mindestens 1 RM., über 100 RM. um
mindestens 5 RM., über 1000 RM. um mindestens 10 RM.

Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15 v. H. erhoben.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit gegeben, sich zii überzeugen, wieweit die zum Verkauf gestellten
Gegenstände erhalten sind.

Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt
werden. Der Versteigerungsleiter gibt keine Gewähr, daß einzelne Bücher oder
Werke vollständig sind und die zum Verkauf gestellten Gegenstände von dem
herrühren, dem sie zugeschrieben werden. Erhebliche Beschädigungen sind, so-
weit sie bemerkt wurden, im Verzeichnis angegeben. Die Nichtangabe gewähr-
leistet aber keinesfalls einen fehlerlosen Zustand.

Der Versteigerungsleiter behält sich das Recht vor, Nummern zu vereini-
gen, zu trennen oder außerhalb der Reihe aufzurufen.

Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne den Rahmen.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der Gegenstand nochmals aus-
geboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so
entscheidet das Los. (Verfügung vom 1. Juli 1902.)

Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern wird keine Gewähr übernom-
men. Die Abholung und Beförderung der erstandenen Gegenstände hat der
Käufer auf eigene Kosten und eigene Gefahr zu veranlassen, für jedoch über-
nommene Verpackung und Transporte wird nicht gehaftet, ebenso nicht für
Verluste und Beschädigungen.

Anfragen wegen der Versteigerung werden schnellstens beantwortet.

Erfüllungsort: Köln.

Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher
für den von ihm angerichteten Schaden haftet.

Franz A. Menna.
 
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