Zur Entwicklung des Forschungsstandes
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alterlicher Königsherrschaft erbracht". Jedoch fehlt bis heute - und ist wohl auch
noch kaum zu leisten - eine Synthese der verfassungsgeschichtlichen Konsequen-
zen dieser weitgehend neuen Ergebnisse der Teildisziplinen. Noch heute werden
vielmehr die gängigen verfassungsgeschichtlichen Gesamtdarstellungen von den
Ergebnissen Waitz', Fickers und Mayers bestimmt, werden strukturgeschichtliche
Fragestellungen nur selten aufgeworfen und noch seltener unter Verwendung von
Ergebnissen oder Methoden von Brühl für das Servitium regis, Auer für das Reichs-
kriegswesen, Müller-Mertens für die Itinerarforschung oder Schiunk für die Reichs-
gutforschung generalisiert. Eine bedeutsame Ausnahme von dieser allgemeinen
Feststellungen sind die jüngsten Arbeiten von Hagen Keller, der für das hohe Mit-
telalter stark strukturgeschichtlichen, funktional orientierten Fragen nachgeht, gän-
gige verfassungsgeschichtliche Lehrmeinungen dabei revidiert und sich durchweg
neuere Erkenntnisse der mediävistischen Teildisziplinen zunutze macht''.
Der Forschungsstand, der dieser Arbeit zugrundeliegt, ist freilich nur unzurei-
chend beschrieben, wollte man auf der Ebene der Synthesen der verfassungsge-
schichtlichen Forschung oder auch nur der monographischen Behandlung einzel-
ner Teilprobleme auf Reichsebene verharren. Vielmehr vollzog sich ein großer Teil
der Fortentwicklung der Mediävistik auf dem Gebiet der Geschichte des Mönch-
tums und der Klöster, auch und gerade der Reichsklöster, in Arbeiten zu einzelnen
Klöstern oder Klosterlandschaften. Aus der unübersehbaren Fülle dieser Einzelar-
beiten seien beispielhaft einige wenige herausgehoben.
Für die Geringschätzung der Gesamtgeschichte der Benediktinerklöster
spricht, daß erst in jüngster Zeit ein Handbuch der deutschen Benediktinerklöster
zu erscheinen beginnt, dessen Bände über Bayern, Baden-Württemberg, Nieder-
sachsen/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz/Saarland
immerhin schon zur Verfügung stehen'\ Jedoch macht dieses Unternehmen deut-
lich, wie sehr es an Vorarbeiten schon für ein bloß sichtendes und beschreibendes
Handbuch dieses Zuschnittes fehlt: Nicht selten sind die angegebenen Daten der
Abtsfolgen etwa völlig fehlerhaft^, weil es nur für wenige große Reichsabteien und
wichtige Dynastenklöster, kaum aber für die zahlreichen kleineren landständischen
Benediktinerklöster der deutschen Territorien verwertbare Vorarbeiten gibt. Eine
Zusammenstellung der mittlerweilen gesicherten Amtszeiten von Äbten auch nur
der wichtigsten Reichsabteien würde eine spürbare Lücke zumal einer zunehmend
mit prosopographischen Fragestellungen arbeitenden Mediävistik füllen helfen. -
11 Die für diese Studie wesentlichen Arbeiten früherer Forschung werden jeweils in der ersten Fuß-
note jedes Kapitels aufgeführt und brauchen hier nicht eigens genannt zu werden.
12 Als zwei Beispiele unter mehreren: KELLER, Reichsstruktur; DERS., Deutschland 1024-1250.
13 Josef HEMMERLE, Die Benediktinerklöster in Bayern (Germania Benedictina 2), Augsburg 1970;
Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg, bearb. von Franz QuARTHAL (Germania Bene-
dictina 5), Augsburg 1975; Die Benediktinerklöster in Nordrhein-Westfalen, bearb. von Rhaban
HAACKE (Germania Benedictina 8), St. Ottilien 1980; Die Männer- und Frauenklöster der Bene-
diktiner in Rheinland-Pfalz und Saarland, bearb. von Friedhelm JÜRGENSMEIER (Germania Bene-
dictina 9), St. Ottilien 1999. - Ebenfalls erschienene Bände über Niedersachsen, Schleswig-Hol-
stein und Bremen (1979 und 1984) sind für den Zusammenhang der vorliegenden Arbeit nicht
einschlägig.
14 Dies betrifft vor allem den Bayern-Band der Germania Benedictina (vgl. Anm. 13).
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alterlicher Königsherrschaft erbracht". Jedoch fehlt bis heute - und ist wohl auch
noch kaum zu leisten - eine Synthese der verfassungsgeschichtlichen Konsequen-
zen dieser weitgehend neuen Ergebnisse der Teildisziplinen. Noch heute werden
vielmehr die gängigen verfassungsgeschichtlichen Gesamtdarstellungen von den
Ergebnissen Waitz', Fickers und Mayers bestimmt, werden strukturgeschichtliche
Fragestellungen nur selten aufgeworfen und noch seltener unter Verwendung von
Ergebnissen oder Methoden von Brühl für das Servitium regis, Auer für das Reichs-
kriegswesen, Müller-Mertens für die Itinerarforschung oder Schiunk für die Reichs-
gutforschung generalisiert. Eine bedeutsame Ausnahme von dieser allgemeinen
Feststellungen sind die jüngsten Arbeiten von Hagen Keller, der für das hohe Mit-
telalter stark strukturgeschichtlichen, funktional orientierten Fragen nachgeht, gän-
gige verfassungsgeschichtliche Lehrmeinungen dabei revidiert und sich durchweg
neuere Erkenntnisse der mediävistischen Teildisziplinen zunutze macht''.
Der Forschungsstand, der dieser Arbeit zugrundeliegt, ist freilich nur unzurei-
chend beschrieben, wollte man auf der Ebene der Synthesen der verfassungsge-
schichtlichen Forschung oder auch nur der monographischen Behandlung einzel-
ner Teilprobleme auf Reichsebene verharren. Vielmehr vollzog sich ein großer Teil
der Fortentwicklung der Mediävistik auf dem Gebiet der Geschichte des Mönch-
tums und der Klöster, auch und gerade der Reichsklöster, in Arbeiten zu einzelnen
Klöstern oder Klosterlandschaften. Aus der unübersehbaren Fülle dieser Einzelar-
beiten seien beispielhaft einige wenige herausgehoben.
Für die Geringschätzung der Gesamtgeschichte der Benediktinerklöster
spricht, daß erst in jüngster Zeit ein Handbuch der deutschen Benediktinerklöster
zu erscheinen beginnt, dessen Bände über Bayern, Baden-Württemberg, Nieder-
sachsen/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz/Saarland
immerhin schon zur Verfügung stehen'\ Jedoch macht dieses Unternehmen deut-
lich, wie sehr es an Vorarbeiten schon für ein bloß sichtendes und beschreibendes
Handbuch dieses Zuschnittes fehlt: Nicht selten sind die angegebenen Daten der
Abtsfolgen etwa völlig fehlerhaft^, weil es nur für wenige große Reichsabteien und
wichtige Dynastenklöster, kaum aber für die zahlreichen kleineren landständischen
Benediktinerklöster der deutschen Territorien verwertbare Vorarbeiten gibt. Eine
Zusammenstellung der mittlerweilen gesicherten Amtszeiten von Äbten auch nur
der wichtigsten Reichsabteien würde eine spürbare Lücke zumal einer zunehmend
mit prosopographischen Fragestellungen arbeitenden Mediävistik füllen helfen. -
11 Die für diese Studie wesentlichen Arbeiten früherer Forschung werden jeweils in der ersten Fuß-
note jedes Kapitels aufgeführt und brauchen hier nicht eigens genannt zu werden.
12 Als zwei Beispiele unter mehreren: KELLER, Reichsstruktur; DERS., Deutschland 1024-1250.
13 Josef HEMMERLE, Die Benediktinerklöster in Bayern (Germania Benedictina 2), Augsburg 1970;
Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg, bearb. von Franz QuARTHAL (Germania Bene-
dictina 5), Augsburg 1975; Die Benediktinerklöster in Nordrhein-Westfalen, bearb. von Rhaban
HAACKE (Germania Benedictina 8), St. Ottilien 1980; Die Männer- und Frauenklöster der Bene-
diktiner in Rheinland-Pfalz und Saarland, bearb. von Friedhelm JÜRGENSMEIER (Germania Bene-
dictina 9), St. Ottilien 1999. - Ebenfalls erschienene Bände über Niedersachsen, Schleswig-Hol-
stein und Bremen (1979 und 1984) sind für den Zusammenhang der vorliegenden Arbeit nicht
einschlägig.
14 Dies betrifft vor allem den Bayern-Band der Germania Benedictina (vgl. Anm. 13).