l.
R echtsgutachten
in Untersuchungssachen des 8tu6. ur.
Heinrich Kahler aus Itzehoe,
wegen eines im Wächter am Rhein No. 10i. mit der lieber-
schrift: „Deutschland" gedruckten Artikels.
Heinrich Kähler aus Itzehoe, 8tuR jur. in Heidelberg,
welcher von dem Hofgerichte in Mannheim wegen eines, durch
Abfassung eines Artikels in Nr. 101. des Wächters am Rhein
begangenen entfernten Attentates des Hochverrathes in Unter-
suchung genommen wurde, hat mir die auf diesen Prozeß be-
züglichen Actenstücke übersandt, mit dem Ersuchen, ihm mein
rechtliches Gutachten darüber auszustellen,
ob in dem fraglichen Artikel an sich ein entfernter Versuch
des Hochverrathes enthalten sei,
sodann
ob derselbe ihm rechtlich zugerechnet werden könne,
und welchen Erfolg er von dem gegen das ihn des entfern-
ten Versuches des Hochverrathes schuldig erkennende Urtheik
des Hofgcrichts in Mannheim vom 8. August 1832 ergrif-
fenen Rechtsmittel der Appellation zu erwarten habe.
Aus den übersendeten Acten ergiebt sich folgendes:
Geschichte.
Der verantwortliche Redacteur des Wächters am Rhein,
Franz Schlund, ließ gewöhnlich die Redactions - Ge-
schäfte durch Franz Stromeyer besorgen. In Abwesen-
heit des Franz Stromeyer übertrug Franz Schlund die
Microcosuius IV. 1 -
R echtsgutachten
in Untersuchungssachen des 8tu6. ur.
Heinrich Kahler aus Itzehoe,
wegen eines im Wächter am Rhein No. 10i. mit der lieber-
schrift: „Deutschland" gedruckten Artikels.
Heinrich Kähler aus Itzehoe, 8tuR jur. in Heidelberg,
welcher von dem Hofgerichte in Mannheim wegen eines, durch
Abfassung eines Artikels in Nr. 101. des Wächters am Rhein
begangenen entfernten Attentates des Hochverrathes in Unter-
suchung genommen wurde, hat mir die auf diesen Prozeß be-
züglichen Actenstücke übersandt, mit dem Ersuchen, ihm mein
rechtliches Gutachten darüber auszustellen,
ob in dem fraglichen Artikel an sich ein entfernter Versuch
des Hochverrathes enthalten sei,
sodann
ob derselbe ihm rechtlich zugerechnet werden könne,
und welchen Erfolg er von dem gegen das ihn des entfern-
ten Versuches des Hochverrathes schuldig erkennende Urtheik
des Hofgcrichts in Mannheim vom 8. August 1832 ergrif-
fenen Rechtsmittel der Appellation zu erwarten habe.
Aus den übersendeten Acten ergiebt sich folgendes:
Geschichte.
Der verantwortliche Redacteur des Wächters am Rhein,
Franz Schlund, ließ gewöhnlich die Redactions - Ge-
schäfte durch Franz Stromeyer besorgen. In Abwesen-
heit des Franz Stromeyer übertrug Franz Schlund die
Microcosuius IV. 1 -