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AUKTIONS^BEDINGUNGEN
O Die Versteigerung findet gegen bare Bezahlung in österreichischer
Währung statt. Das geringste zulässige Gebot sind 5 Gulden und kann
nicht weniger als ein Gulden gesteigert werden, von 100 Gulden aufwärts
nicht unter 10 Gulden D
O Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten O
D Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, sowie auch mehrere
Nummern zusammen zu nehmen oder zu trennen Q
[D Sobald eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beigelegt werden kann, wird die
fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere
Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los.
O Da durch die der Auktion vorangehende Ausstellung dem Publikum
Gelegenheit geboten ist, sich von der Beschalfenheit der ausgebotenen
Gemälde zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht mehr berücksichtigt werden D
O Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen unmittelbar nach jedes^
maligem Auktionsschlusse in Empfang zu nehmen. Die Aufbewahrung
der ersteigertenNummern bis zur Übernahme durch den Ersteher geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch wird keinerlei Haftung für eventuelle
Beschädigung oder Verlust übernommen. Der Transport der erstandenen
Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen.
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AUKTIONS^BEDINGUNGEN
O Die Versteigerung findet gegen bare Bezahlung in österreichischer
Währung statt. Das geringste zulässige Gebot sind 5 Gulden und kann
nicht weniger als ein Gulden gesteigert werden, von 100 Gulden aufwärts
nicht unter 10 Gulden D
O Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten O
D Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, sowie auch mehrere
Nummern zusammen zu nehmen oder zu trennen Q
[D Sobald eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beigelegt werden kann, wird die
fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere
Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los.
O Da durch die der Auktion vorangehende Ausstellung dem Publikum
Gelegenheit geboten ist, sich von der Beschalfenheit der ausgebotenen
Gemälde zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht mehr berücksichtigt werden D
O Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen unmittelbar nach jedes^
maligem Auktionsschlusse in Empfang zu nehmen. Die Aufbewahrung
der ersteigertenNummern bis zur Übernahme durch den Ersteher geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch wird keinerlei Haftung für eventuelle
Beschädigung oder Verlust übernommen. Der Transport der erstandenen
Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen.
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