AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt in österreichischer Guldem
Währung gegen sofortige Barzahlung unter Zurechnung eines
Aufgeldes von 10 Prozent von der Zuschlagssumme»
Das geringste zuläßige Gebot sind 5 fl*
Unter 10 0 fl* wird mindestens um 1 fl* gesteigert; hat
die Summe 10 0 fl* erreicht, um 5 fl*
Bei entstandenen Meinungsverschiedenheiten über den
Zuschlag behält sich der Auktionator das Recht vor, den
Gegenstand nochmals auszubieten»
Der Auktionator bestimmt die Reihenfolge, in der die
Nummern vorgenommen werden, sowie deren Vereinigung
oder Trennung*
Da durch die der Auktion vorangehende Ausstellung
dem Publikum Gelegenheit geboten ist, sich von der Beschaffen,
heit der ausgebotenen Bilder zu überzeugen, können Rekla^
mationen nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berücksichtigt
werden*
Die Objekte werden nach erfolgtem Zuschlag Eigentum
des Erstehers* Sie werden zwar auf Verlangen bis zu ihrer
Übernahme durch den Ersteher am Schluß des Auktions^
tages aufbewahrt, jedoch wird für eine eventuell mögliche
Beschädigung keine Haftung übernommen*
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließ^
lieh auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen und
übernimmt die Firma keinerlei Haftung für Verlust und
Beschädigung*
Die Versteigerung erfolgt in österreichischer Guldem
Währung gegen sofortige Barzahlung unter Zurechnung eines
Aufgeldes von 10 Prozent von der Zuschlagssumme»
Das geringste zuläßige Gebot sind 5 fl*
Unter 10 0 fl* wird mindestens um 1 fl* gesteigert; hat
die Summe 10 0 fl* erreicht, um 5 fl*
Bei entstandenen Meinungsverschiedenheiten über den
Zuschlag behält sich der Auktionator das Recht vor, den
Gegenstand nochmals auszubieten»
Der Auktionator bestimmt die Reihenfolge, in der die
Nummern vorgenommen werden, sowie deren Vereinigung
oder Trennung*
Da durch die der Auktion vorangehende Ausstellung
dem Publikum Gelegenheit geboten ist, sich von der Beschaffen,
heit der ausgebotenen Bilder zu überzeugen, können Rekla^
mationen nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berücksichtigt
werden*
Die Objekte werden nach erfolgtem Zuschlag Eigentum
des Erstehers* Sie werden zwar auf Verlangen bis zu ihrer
Übernahme durch den Ersteher am Schluß des Auktions^
tages aufbewahrt, jedoch wird für eine eventuell mögliche
Beschädigung keine Haftung übernommen*
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließ^
lieh auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen und
übernimmt die Firma keinerlei Haftung für Verlust und
Beschädigung*