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Miethke, Jürgen [Hrsg.]
Geschichte in Heidelberg: 100 Jahre Historisches Seminar, 50 Jahre Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde — Berlin, Heidelberg [u.a.], 1992

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https://doi.org/10.11588/diglit.2741#0104
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94 Jürgen Miethke

sehen Nachgiebigkeit, taktischem Hinhalten und vorsichtigen Gegenvorstellungen
bei den Regierungsstellen versucht, gegenüber den verfugten Maßnahmen zur Um-
gestaltung der Universität einen flexiblen Kurs zu steuern, nicht ohne zumindest
Erfolge im Aufschub einiger Entscheidungen zu erzielen, vor allem freilich bei
weniger wichtigen Sülfragen. Als die „bürgerliche Presse" es dem scheidenden
Rektor am Ende seiner Amtszeit - im Herbst 1933 - als Verdienst anrechnete, un-
ter seinem Rektorat sei die Universität vor Erschütterungen bewahrt worden, da
entgegnete der neue Rektor, der Nationalsozialist Wilhelm Groh öffentlich barsch,
nur die vorbildliche Haltung der Studentenschaft habe den ungestörten Fortgang
des Universitätslebens ermöglicht; der Rektor Andreas dagegen habe gegen die
großen und notwendigen Veränderungen nur Bedenken erhoben, „um der neuen ...
Hochschulverfassung ... in entscheidenden Punkten die Wirkung zu nehmen". Mit
dem Rektorat Andreas sei „die liberale Ära in der Geschichte der... Universität"
endgültig abgeschlossen.4

In entscheidenden Fragen hat alles Taktieren noch nicht einmal einen Aufschub
gebracht. Die Umstrukturierung der Hochschulverfassung nach dem Führerprinzip
wurde in Baden, einer Anregung des Freiburger Rektors Martin Heidegger folgend,
durch ein Gesetz vom August 1933 für die Zeit vom Wintersemester 1933/34 an
durchgesetzt. Die alten Gremien der akademischen Selbstverwaltung, Akademi-
scher Senat und Fakultäten wurden ihrer Entscheidungsbefugnisse beraubt und zu
reinen Beratungskörperschaften degradiert. Dem Rektor als dem „Führer der Hoch-
schule" standen „alle Befugnisse des seitherigen Senats" unmittelbar zu, er er-
nannte nicht nur seinen Stellvertreter, sondern auch die Dekane. Auf Vorschlag der
Dekane bestimmte er auch Zahl und Person der Assistenten aus den Instituten und
Seminaren. Er hatte somit eine personalpolitische Schlüsselstellung insbesondere
für den wissenschaftlichen Nachwuchs gewonnen. Der Rektor seinerseits freilich
wurde, wie es im Gesetz heißt, „vom Minister des Kultus, des Unterrichts und der
Justiz aus der Zahl der ordentlichen Professoren ernannt".5

Diese „Gleichschaltung" hob institutionell die universitas, die korporative Ver-
fassung der Universität, die seit dem Mittelalter im einzelnen vielfach variiert,
niemals aber ganz verlassen worden war, mit einem Federstrich auf und opferte sie

4 Wolgast, Universität 1386-1986 (wie Anm. 2), S. 151. Die Fassung des Rundbriefes von
Groh ist gedruckt bei Birgit Vezina, Die „Gleichschaltung" der Universität Heidelberg im
Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung (Heidelberger rechtswissenschaftliche
Abhandlungen, NF 32) Heidelberg 1982, bes. S. 76. Vgl. auch den Bericht eines Zeitge-

-nossen bei Gerd Teilenbach, Aus erinnerter Zeitgeschichte, Freiburg i.B. 1981, S. 37.

s Zitate aus dem Gesetzestext nach Wolgast, Universität 1386-1986 (wie Anm. 2) S. 150;
zur Verfassungsänderung,auch Hermann Weisen, Die Verfassung der Universität Heidel-
berg, Oberblick 1386-1952 (Abh. der Akademie der Wissenschaften, Philos. -hist. Klasse
1974,2) Heidelberg 1974, bes. S. 126 ff.; Vfaina, Gleichschaltung (wie Anm. 4) S. 24 f.,
53 ff.; Vgl. auch Hugo Ott, Martin Heidegger, Unterwegs zu seiner Biographie, Frankfurt
(Main) / New York 1988, S. 188 ff. (bes. S. 191 f.); vgl. auch S. 143. Dieter Thomä, Die
Zeit als Selbst und die Zeit danach. Zur Kritik der Testgeschichte Martin Heideggers
1910-1970, Frankfurt/Main 1990, macht den Versuch, aus den Texten die innere Entwick-
lung von Heideggers Positionen nachzuzeichnen (vgl. hier bes. S. 466 ff., 565 ff.).
 
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