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2) Promulgatio (Verkündigung): Unseren Getreuen zur Kenntnis; kund und zu wissen
sei allen Gläubigen, gegenwärtigen und zukünftigen; der Gesamtheit des Volkes Gottes
werde bekannt.. .
3) Narratio (Erzählung) ist die Nennung und Schilderung des Begünstigten und die
Aufzählung seiner Verdienste.
4) Dispositio (Verfügung) ist die genaue Beschreibung der Schenkgegenstände,
5) Pertinentia (Pertinenzformel, Zubehörformel): mit allem Zubehör, nämlich Wiesen,
Äcker, Bauland und Brachland, Leibeigene, Vieh, Wegerecht, Wasserrecht usw.
6) Poena (Pönformel, Strafandrohung und Bußbestimmung), beispielsweise: Wer
gegen diese Schenkung ankämpft, soll eine Buße von fünf Pfund Gold und zehn Mark
Silber bezahlen; wird diese Schenkung als Lehen vergeben, so falle sie an meine Erben
zurück.
Das Eschatokoll, der Schlußsatz, umfaßt meistens drei Einzelformeln:
1) Corroboratio, d. h. Bekräftigung, wie etwa: Diese königliche Urkunde soll immer-
währende Kraft behalten; unsere kaiserliche Gewährung und Bestätigung soll auch in
künftigen Zeiten bestehen; sie soll dauerhaft bleiben und von allen unseren Getreuen genau
beachtet werden.
2) Recognitio, die Fertigung, mit Signum-Zeile, Aktum-Zeile, Datum und Mono-
gramm: Der Kanzler hat gegengezeichnet; Unterschrift des Königs; geschehen in der
Pfalz . . . am . . . Monogramm.
3) Apprecatio (Zusatzgebet): Christe, beschütze den König Lothar; im Namen des
Herrn sei uns allen Glück beschieden; in Gottes Namen. Amen.
In der Übertragung aus dem Lateinischen ins Deutsche wurde weitgehend auf
elegantes Deutsch verzichtet, und es wurde möglichst wortwörtlich, wenn nicht buchstäb-
lich, übersetzt. Im Deutschen unmögliche Satzperioden — in Urkunde Nr. 12 findet sich
beispielsweise ein Satz, der aus nicht weniger als 306 Wörtern besteht, die in der Glöckner-
Ausgabe 26 Zeilen einnehmen — mußten natürlich in mehrere Sätze aufgelöst werden. Es
wurden auch Begriffe wiedergegeben, die nach allgemeiner Auffassung nicht zu über-
setzen sind. So gilt es vielfach als überflüssig, den im Eschatokoll häufig vorkommenden
Ausdruck ,,felicitercc im Deutschen wiederzugeben. Gerade dieser Begriff ist aber für das
Wesen und den Geist des nachklassischen (mittelalterlichen) Latein so sehr aufschlußreich,
so daß der Verzicht darauf schwerfällt. In den vorliegenden 166 Urkunden-Übersetzungen
kommt dieser vieldeutige Glückwunsch 67mal vor und ist hier in 43 verschiedenen Rede-
wendungen übersetzt worden. Es wäre wirklich schade, einen derartig variablen Heil-,
Gnaden- und Segenswunsch — als sachlich überflüssig — totzuschweigen.
Im übrigen soll die vorliegende Übertragung aus dem Lateinischen ins Deutsche kei-
nen der bestehenden sechs Texte in lateinischer Sprache ersetzen, am allerwenigsten den
auf der Höhe neuzeitlicher Forschung stehenden dreibändigen Glöckner-Codex, sondern
ist im wesentlichen als Hilfe gedacht. Ihre vornehmliche Aufgabe soll es sein, die Kennt-
nis eines geschichtlichen Werkes von ganz hervorragender Bedeutung in weiteste Kreise
des Deutschen Volkes zu tragen und der Heimatgeschichte aller jener Orte zu dienen,
deren erste urkundliche Erwähnung im Lorscher Codex zu finden ist.
Der Ubersetzer
2) Promulgatio (Verkündigung): Unseren Getreuen zur Kenntnis; kund und zu wissen
sei allen Gläubigen, gegenwärtigen und zukünftigen; der Gesamtheit des Volkes Gottes
werde bekannt.. .
3) Narratio (Erzählung) ist die Nennung und Schilderung des Begünstigten und die
Aufzählung seiner Verdienste.
4) Dispositio (Verfügung) ist die genaue Beschreibung der Schenkgegenstände,
5) Pertinentia (Pertinenzformel, Zubehörformel): mit allem Zubehör, nämlich Wiesen,
Äcker, Bauland und Brachland, Leibeigene, Vieh, Wegerecht, Wasserrecht usw.
6) Poena (Pönformel, Strafandrohung und Bußbestimmung), beispielsweise: Wer
gegen diese Schenkung ankämpft, soll eine Buße von fünf Pfund Gold und zehn Mark
Silber bezahlen; wird diese Schenkung als Lehen vergeben, so falle sie an meine Erben
zurück.
Das Eschatokoll, der Schlußsatz, umfaßt meistens drei Einzelformeln:
1) Corroboratio, d. h. Bekräftigung, wie etwa: Diese königliche Urkunde soll immer-
währende Kraft behalten; unsere kaiserliche Gewährung und Bestätigung soll auch in
künftigen Zeiten bestehen; sie soll dauerhaft bleiben und von allen unseren Getreuen genau
beachtet werden.
2) Recognitio, die Fertigung, mit Signum-Zeile, Aktum-Zeile, Datum und Mono-
gramm: Der Kanzler hat gegengezeichnet; Unterschrift des Königs; geschehen in der
Pfalz . . . am . . . Monogramm.
3) Apprecatio (Zusatzgebet): Christe, beschütze den König Lothar; im Namen des
Herrn sei uns allen Glück beschieden; in Gottes Namen. Amen.
In der Übertragung aus dem Lateinischen ins Deutsche wurde weitgehend auf
elegantes Deutsch verzichtet, und es wurde möglichst wortwörtlich, wenn nicht buchstäb-
lich, übersetzt. Im Deutschen unmögliche Satzperioden — in Urkunde Nr. 12 findet sich
beispielsweise ein Satz, der aus nicht weniger als 306 Wörtern besteht, die in der Glöckner-
Ausgabe 26 Zeilen einnehmen — mußten natürlich in mehrere Sätze aufgelöst werden. Es
wurden auch Begriffe wiedergegeben, die nach allgemeiner Auffassung nicht zu über-
setzen sind. So gilt es vielfach als überflüssig, den im Eschatokoll häufig vorkommenden
Ausdruck ,,felicitercc im Deutschen wiederzugeben. Gerade dieser Begriff ist aber für das
Wesen und den Geist des nachklassischen (mittelalterlichen) Latein so sehr aufschlußreich,
so daß der Verzicht darauf schwerfällt. In den vorliegenden 166 Urkunden-Übersetzungen
kommt dieser vieldeutige Glückwunsch 67mal vor und ist hier in 43 verschiedenen Rede-
wendungen übersetzt worden. Es wäre wirklich schade, einen derartig variablen Heil-,
Gnaden- und Segenswunsch — als sachlich überflüssig — totzuschweigen.
Im übrigen soll die vorliegende Übertragung aus dem Lateinischen ins Deutsche kei-
nen der bestehenden sechs Texte in lateinischer Sprache ersetzen, am allerwenigsten den
auf der Höhe neuzeitlicher Forschung stehenden dreibändigen Glöckner-Codex, sondern
ist im wesentlichen als Hilfe gedacht. Ihre vornehmliche Aufgabe soll es sein, die Kennt-
nis eines geschichtlichen Werkes von ganz hervorragender Bedeutung in weiteste Kreise
des Deutschen Volkes zu tragen und der Heimatgeschichte aller jener Orte zu dienen,
deren erste urkundliche Erwähnung im Lorscher Codex zu finden ist.
Der Ubersetzer