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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0022
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gament-Handschrift jenes Klosters, in welchem auch eine ungeheure Menge von Schen-
kungen und Privilegien enthalten ist (weshalb es gewöhnlich auch das Buch der Schenkun-
gen des Klosters Lorsch genannt wird), nunmehr im pfälzischen Archiv verwahrt." Aber
auch auf dem Titelblatt des von ihm erstmalig herausgegebenen Chronicon vermerkt
Freher Folgendes: „Jener auch für unsere heutige Zeit noch aufschlußreiche und niemals
genugsam gewürdigte äußerst wertvolle Codex des Klosters Lorsch ist in jener Zeit
geschrieben, in welcher die Chronik endet. Der Chronik folgen zahlreiche Urkunden von
Schenkungen und Pachtverträgen, die in fast allen deutschen Gauen dem Hl. Nazarius
gemacht wurden und zwar unter den Königen Pipin, Karl und Ludwig sowie unter den
Kaisern. Viele dieser Urkunden haben wir anderswo wiedergegeben. Und es ist tatsächlich
so: wer jene sah, sah alle."

Damals hatte Freher in dem rühmlich hervorgehobenen Werk, das 1598 erstmals
erschien, fast 20 Urkunden-Wiedergaben aus dem Lorscher Codex gebracht. Sie betreffen
Graf Cancro, den Stifter des Klosters, den Pfalzgrafen Ansfried, den Heiligenberg und
den ottonischen Wald. Diese alle bringt er zu Beginn des Werkes und erklärt, daß sie nach
den alten Pergamenten mit höchster Sorgfalt und Treue hergestellt worden seien. Und
auch dort, wo er die Urkunden selber sprechen läßt, betont er ihre genaue Abschrift aus
dem Lorscher Codex.

Und es ist schon so, wie Freher sehr richtig sagt: „Wer diese sah, sah alle". Wenn
wir die Worte eines so bedeutenden, inzwischen schon in den ewigen Frieden eingegange-
nen Mannes nachsprechen, wird niemand hierzu Vorbehalte machen können. Das, wovon
Freher andere überzeugen wollte, war auch seine eigene Uberzeugung. Übrigens hat er
sein nachgelassenes Werk „Kleiner Kommentar über Ladenburg" ebenfalls mit acht ande-
ren Lorscher Urkundenwiedergaben aufs trefflichste ausgestattet. Wenn unser Autor
Altes dem Neuen gegenüberstellt, so ist dazu Folgendes zu bemerken: Er scheint befürchtet
zu haben, die Rechtstitel von Gegenständen zu berühren, die sich damals in anderen
Händen befanden. Diesen Rechten wollte er nicht zu nahe treten und den Besitzern nicht
schaden. Wer wüßte nicht, daß diese Vorsicht in unserem jetzigen Deutschland und in
unserem gegenwärtigen Zeitalter angebracht ist, diese Vorsicht, durch welche die Ge-
schichtsforschung irgendwelche diesbezügliche Behelligungen leicht vermeiden kann.

Jeder Kenner der deutschen Geschichte weiß, welches Unglück kurz nachher die Pfalz
heimgesucht hat, und unser Codex ist zugleich mit Lorsch und seiner fürstlichen Herr-
schaft nach Mainz zurückgekehrt9).

Mitten im dreißigjährigen Kriege hat Georg Helwich, Domvikar zu Mainz, sein Werk
„Lorscher Altertümer" geschrieben (gedruckt in Frankfurt 1631, später auch im neuen
Band der „Mainzer Geschichtsschreiber" von Joannes, 1727). In diesem Werk erscheinen
viele Urkunden von Privilegien und Schenkungen. Damit könnte glaubwürdig erschei-
nen, daß er den Codex damals eingesehen hätte. Bei genauerer Überprüfung findet man
aber keine anderen Urkunden aus dem 13. Jahrhundert als solche, die schon Freher
veröffentlicht hatte.

') Tatsächlich erst jetzt (1623) erstmalig nach Mainz gelangt, also nicht „zurückgekehrt".
 
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