Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0068
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
62

Feldern, Wiesen, Weiden, Inseln, Gewässern, Wasserläufen, beweglichem und unbeweg-
lichem Gut, mit allen anliegenden und umliegenden Parzellen, mit allen Grenzzäunen und
Marksteinen und allem Grundbesitz, welcher außerdem zu jenem genannten Dorf und
damit von rechtens wegen uns gehört. Die Übergabe und deren Bekräftigung erfolgt zur
Gänze am heutigen Tage (2. Sept. 774) aus Liebe zu Gott und in der Verehrung des erha-
benen Märtyrers Nazarius zum Tage der Kirchweihe (1. Sept. 774) und der Übertragung
seines Leibes. Gleichzeitig (schenken wir) auch jene Ländereien, welche im Felde bei
Thechidesheim (Dexheim südwestl. Oppenheim) liegen und bekanntlich von altersher bis
heute der in Oppenheim errichteten Kirche gehören. Daher haben wir diese unsere Ur-
kunde schreiben lassen, damit der erwähnte Abt, der zur Zeit dort regiert und seine
Nachfolger oder die Sachwalter der genannten Kirche jenes Dorf Oppenheim in seiner
Gesamtheit, mit anliegendem und umliegendem Grund und Boden unter dem Titel der
Reichsunmittelbarkeit vom heutigen Tage an in ihrer Hand, in ihrer Gewalt und in ihrem
Besitze haben sollen. Möge es stets dem Wohle der Kirche oder dem Unterhalt der Mönche
dienen, möge es zu unserem eigenen Seelenheile und dem unserer Gattin und Kinder zur
freien Verfügung (der Mönche) stehen, möge es in unseren und in künftigen Zeiten mit
Gottes Hilfe gedeihen. Zur Bekräftigung haben wir diese Vorschrift eigenhändig unter-
schrieben und mit unserem Ringe siegeln lassen. Monogramm des Königs Karl. Ich, Rado,
habe im Auftrage von Hither gegengezeichnet. Gegeben am 2. September (774), im 6. Jahre
unseres Königreiches. Geschehen in der Reichsstadt Worms. Möge viel Glück daraus er-
blühen!

VERMERK 8

Diesen großen Wohltaten seiner Freigebigkeit fügte der gütigste König das Recht des
Fischfanges im Rhein bei sowie weitere, in vielfältiger Art dem Vorteil des Klosters die-
nende Gunsterzeigungen.

URKUNDE 8 (Reg. 1330)

Karls des Großen Schenkung eines Stauwehres im Rhein bei Godenau

Karl, von Gottes Gnaden König der Franken und Longobarden und Patritius der
Römer. Wir vertrauen im Namen Gottes darauf, daß es uns zum Verdienst und unserem
Reiche zur Beständigkeit gereichen wird, wenn wir die Bitten der Priester und Diener
Gottes willigen Herzens erhören. So sei denn der Gesamtheit aller unserer Getreuen
kundgetan, daß wir um des Namens des Herrn und unseres Seelenheiles willen jenem
Kloster eine Schenkung machen, welches zu Ehren des Hl. Nazarius und der übrigen
Heiligen in dem Lorsch genannten Orte errichtet ist, wo der teure Leib des Herrn und
Heiligen Nazarius ruht und der verehrungswürdige Abt Gundeland der Leiter ist. Es ist
unser Wille, daß die Schenkung auf ewige Zeiten Bestand habe. Sie beinhaltet das Recht
zur Anlage eines Stauwehres und das Fischereirecht im Rhein in der Gegend von Hohstat
(„Hochstadt", Wüstung nördl. Mannheim) in der Ortschaft Godenowa (Godenau, abge-
gangene Rheinau zwischen Mannheim und Sandhofen), das jener Abt und seine Mönche
zum Vorteil ihres Klosters und zum Unterhalt ihrer Brüder genießen sollen. Es sei jenem
heiligen Orte gewährt, daß er unbeschränkte Vollmacht darüber habe, von dem Föhren-
walde aus, der das Dorf Godenau umschließt, sein Stauwehr nicht nur zu bauen, sondern
 
Annotationen