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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0084
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Brauche unserer Eltern, nämlich unserer königlichen Vorfahren, und es beliebt unserer
Majestät, unseren getreuen Einhard durch die Verleihung von gewissen Vermögenswerten
aus unserem Eigentum zu ehren und, unserer Freigebigkeit wegen, in seinen Besitz über-
zuführen. Und das durchaus nicht unverdient! Denn durch den Dienst seiner Treue und
die Ergebenheit seines Gehorsams verdient es derjenige, in geziemender Weise unsere
Gnade zu genießen, der sich bestrebt, mit allen seinen Kräften sich unserem Dienste zu
widmen und unseren Befehlen getreulich zu gehorchen. Zur nutzbringenden Kenntnis
diene daher allen unseren Getreuen, den gegenwärtigen und zukünftigen, daß wir unserem
Getreuen Einhard und nicht weniger seiner Gemahlin Imma in deutschen Gauen einen
Ort, welcher Michlinstat (Michelstadt im Odenwald) genannt wird und in einem Walde
namens Odonewalt liegt, geschenkt haben. In des Ortes Mitte steht eine kleine aus Holz
erbaute Basilika. Sie hat einen Umschwung von Feld und Wald, der zum Orte gehört und
sich nach allen Richtungen gleichmäßig im Halbmesser von zwei Meilen oder einer Dop-
pelmeile ausdehnt. In diesem vermessenen Umkreis wohnen zur Zeit unsere 14 hörigen
Knechte mit ihren Frauen und Kindern. Außerdem sind in diesem Orte noch 40 männ-
liche und weibliche Leibeigene. Diesen Ort mit seinen Grenzgebieten, in seiner Gesamtheit
und mit seinen Leibeigenen, vergaben wir. Nichtsdestoweniger schenken wir auch noch
ein weiteres Dorf, nämlich Mulinheim (Mühlheim), im Moynecgowe (Maingau) am Main
gelegen, welches einst Besitztum des Grafen Drogo gewesen war. Dieses hat eine kleine
gemauerte Basilika. Im Dorfe sind 19 Hof reiten. Es wohnen in demselben augenblicklich
13 Knechte mit ihren Frauen und Kindern. In einem anderen gleichnamigen Dorf am
selben Fluß, welches inferior Mulinheim (Untermühlheim) genannt wird, sind 4 Hofreiten
und ebensoviele Knechte, die mit ihren Frauen und Kindern hier wohnen. Sie gehören
zu dem oben genannten Dorf. Dieses, nämlich superior Mulinheim (Obermühlheim) mit
jeglichem Zubehör, mit Leibeigenen, allem Anhang, wie oben beschrieben, mit Kirchen,
Weilern, Wohnhäusern, Hörigen, Wäldern, Ländereien, Wiesen, Weiden, stehenden und
fließenden Gewässern, Bauland und Brachland, mit allem, was darum und daran liegt,
gewähren wir ganz und gar unserem vorgenannten Getreuen Einhard und seiner Ge-
mahlin Imma durch diese unsere Schenkungsurkunde zu eigen. Vom heutigen Tage an
und in Zukunft können sie mit den genannten Gütern und Orten und deren Zubehör
nach Erbrecht und überhaupt in allem nach ihrem Gutdünken verfahren. Und keiner von
den Gläubigen der heiligen Kirche Gottes oder unseren Getreuen versuche, von den be-
schriebenen und unseren Getreuen Einhard und seiner Gattin übergebenen Gütern etwas
wegzunehmen oder sie in ihrem Werte zu mindern, sondern es sei ihnen gestattet, diese
Liegenschaften in aller Ruhe innezuhaben und zu besitzen und wem sie wollen zu ver-
erben. Und damit das Ansehen unserer Schenkung auch im Laufe der Jahre unverletzbar
und unverrückbar auf ewig seine Dauer behalte und damit von allen unseren Getreuen,
den gegenwärtigen und zukünftigen und auch von unseren Nachfahren das von uns Fest-
gelegte in Wahrheit und mit Sicherheit geglaubt werde, haben wir diese Schenkungs-
Urkunde unten eigenhändig unterschrieben und mit unserem Ringe siegeln lassen. Mono-
gramm des gnädigsten Kaisers Ludwig. Ich, Helisachar, habe gegengezeichnet. Gegeben
am 11. Januar (815). Im von Christo begnadeten ersten Jahre des Kaisertums Ludwigs,
des gütigen und erhabenen Kaisers. In der siebten Indiktion. Geschehen in der Königs-
pfalz von Aachen, im Namen Gottes, der uns beglücke. Amen.
 
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