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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0109
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103

URKUNDE 43 (Reg. 3518)

Schenkung Ludwigs III. an seinen Getreuen Humbold in Alsheim

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Ludwig, von Gottes Gnaden
König. Auf unseren Wunsch sei allen Gläubigen der heiligen Kirche Gottes und allen unse-
ren Getreuen, den gegenwärtigen und den zukünftigen, bekanntgegeben, daß wir zur
Mehrung unserer Verdienste und zur Belohnung treuer Dienste einem unserer Getreuen
namens Humbold einige Grundstücke aus unserem Eigentum schenken, nämlich das, was
er bisher in Wormazfeld (Wormserfeld, Wormsgau) in der Grafschaft des Walo als unser
Lehen in Alahesheim (Alsheim südl. Oppenheim) innegehabt hatte, mit Wohnhäusern,
Stallungen, Leibeigenen, Weinbergen, Feldern, Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern, bestell-
ten und unbestellten Gebieten, Teichen und Bächen, Zufahrtwegen und Innenwegen,
anliegenden und zugehörigen Grundstücken, Grenzrainen, Ausgängen und Eingängen und
mit allem Zubehör. Wir haben befohlen, ihm eine königliche Schenkungsurkunde darüber
auszustellen, kraft welcher wir bestimmen und befehlen, daß der vorgenannte Humbold
über alle diese Liegenschaften, die wir ihm als Eigentum und Geschenk übergeben haben,
jetzt und später und zu allen Zeiten unbeschränkte und freie Gewalt habe. Er kann sie
ohne Behinderung durch irgendeinen Menschen und ohne Widerstand behalten, verschen-
ken, innehaben, verkaufen, vertauschen, oder was sonst er nach seinem Gutdünken damit
anfangen will. Zur Bekräftigung dieser unserer königlichen Schenkung . . . alles andere
wie oben! . . . Monogramm Ludwigs, des erlauchtesten Königs. Gegeben am 22. September
(881), Jahr und Ort wie oben. Kanzler Arnolf an Stelle von Lütbert . . .

VERMERK 44

Ludwigs (des Deutschen) Sohn Ludwig (der Jüngere), König von Germanien, starb
(am 20. Januar 882) und wurde neben seinem Vater zu Lorsch, in der Kirche, welche
„Varia" (die bunt ausgemalte) genannt wird, beigesetzt. Er selber hatte diese Kirche des-
wegen (als Königsgruftkirche) erbaut. Sein Bruder Karl (III., der Dicke), von Papst Jo-
hannes (VIII., 872—882) zum Kaiser gekrönt (am 12. Februar 881), bestrebte sich, die
väterliche und brüderliche Liebe zu unserer heiligen Stätte nachzuahmen. Nach dem Bei-
spiel seiner Vorfahren gab er dem Kloster das Privileg der Freiheit und die Erlaubnis der
freien Abtwahl:

URKUNDE 44 (Reg. 3522)

Karl III. verleiht die Reichsunmittelbarkeit
und das Recht der freien Abtwahl

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Karl, durch die Gunst gött-
licher Milde Kaiser und allezeit Mehrer des Reiches. Allen unseren Getreuen, den gegen-
wärtigen und den zukünftigen, sei kund und zu wissen, daß die Mönche aus dem Lor-
scher St. Nazarius-Kloster unsere Mildtätigkeit angerufen haben, wir möchten die Ver-
günstigungen unserer Vorfahren insgesamt auch durch königlichen Erlaß von unserer Seite
bekräftigen. Wir haben beschlossen, ihre Bitten aus Liebe zu Gott und zum Hl. Nazarius
und zur Mehrung unserer Verdienste zu erfüllen. Ganz besonders liegt ihnen am Herzen,
daß wir ihnen die Erlaubnis erteilen, unter sich selbst ihren Abt wählen zu dürfen. Gerne
gewähren wir diese Bitte in dem Sinne und so lange, als ein solcher unter ihnen selbst
 
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