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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0117
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111

nem in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius zum ewigen Eigentum. Vom heu-
tigen Tage an habt ihr das Recht, dasselbe zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen
oder damit zu machen, was ihr wollt, da euch die freie und unbeschränkte Vollmacht in
diesem Belange zusteht. Und diese Schenkung soll jederzeit unerschüttert und beständig
verbleiben. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch
am 8. Januar (891), im 4. Regierungsjahre des Königs Arnulf. Namenszeichen des Abtes
Gerhard und des Heriger, welcher um die Ausstellung und Bekräftigung dieser Schen-
kungsurkunde gebeten hat. Namenszeichen des Priesters und Mönches Hus, des Engilbert
und anderer. Ich, der unwürdige Subdiakon und Mönch Chazo, habe diese Übergabe-
urkunde geschrieben und Tag und Zeit, wie oben, angegeben.

VERMERK 52

Im Jahre (893, Juni, 14.) nach des Herrn Menschwerdung starb Abt Gerhard. Da-
mals wurden die Mönche unseres Klosters wegen vorgekommener Überheblichkeiten bei
Arnulf, der damals schon Kaiser war (richtig: noch nicht Kaiser war; Kaiser seit Ende
Februar 896), angeklagt. Arnulf untersagte daher die freie Abtwahl (vielleicht 894, als
Arnulf in Lorsch weilte). Später (auf der Synode von Trebur, Mai 895) wurde Adalbero,
Bischof von Augsburg, ein Mann von großer Bedeutung und Verehrungswürdigkeit in
Christo (als Seliger verehrt), durch den Kaiser (richtig: König) als Klosterverweser ein-
gesetzt. Nach fünf Jahren (900), nachdem er mit heiliger Kraft das Klosterleben erneuert
hatte, legte er sein Amt nieder. Schon früher (am 30. Januar 897) erwirkte er durch
kaiserliche Vollmacht die Wiederherstellung der alten Freiheit der Abtwahl durch die
Mönche. Hier ist sie:

URKUNDE 52 (Reg. 3546)

Zweiter Erlaß des Kaisers Arnulf über Abtwahl und Freiheit

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Arnulf, durch Gottes erbar-
mende Güte Kaiser und allezeit Mehrer des Reiches (seit Ende Februar 896). Wenn wir
die Bitten unserer Getreuen, welche sie uns zu Gunsten der ihnen anvertrauten Kirchen
vorbringen, bereitwillig erhören und milden Herzens gewähren, so wird das, wie wir
zuversichtlich vertrauen, sich günstig auf den Zustand und die Regierung unseres Reiches
auswirken und uns helfen, glücklich die Seligkeit des ewigen Reiches zu verdienen. Aus
diesem Grunde wünschen wir, daß der Gemeinschaft aller unserer Getreuen, der gegen-
wärtigen und zukünftigen, das Folgende bekannt werde. Schon vor zwei Jahren und
häufig noch früher haben unsere Bischöfe und nicht weniger auch fromme Laien und sehr
viele andere Männer aus ganz verschiedenen Ständen sich bei uns Gehör verschafft und
durch wiederholte Empfehlungen unsere Gnade auf das Kloster Lorsch gelenkt. Es ist
geweiht zu Ehren des heiligen Märtyrers Christi Nazarius und sein Leib ruht dort. Der
König Ludwig (der Deutsche) hochseligen Angedenkens, unser Großvater, hat es mit
Wohltaten überhäuft und mehr als alle anderen (Klöster) geliebt. Hier auch hat er den
Ort seiner Bestattung erwählt. Hervorgerufen durch die Sorglosigkeit und die Untätig-
keit der Hirten, welche die Schar der Mönche zu leiten hatten, ist dort die mönchische
Zucht in Verfall geraten. Das Leben nach den Ordensregeln wäre in Kürze vollkommen
zugrunde gegangen, wenn nicht unsere Vorsorge rechtzeitig eingegriffen hätte. Die ver-
 
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