Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0123
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
117

Herrn Fleischwerdung, in der 3. Indiktion, im 1. Jahre der Regierung unseres Herrn, des
Königs Ludwig. Geschehen in der Königspfalz zu Frankfurt, in Gottes Namen und daher
in Gottes Segen. Amen.

VERMERK 56

Ungefähr um diese Zeit hat Erzbischof Hatto von Mainz, damals Abt-Verweser des
Lorscher Klosters, einen Gütertausch mit vorgenanntem Reginbodo vorgenommen und
auf diese Weise festgelegt:

URKUNDE 56 (Reg. 3553)

Gütertausch des Erzbischofs und Abtes Hatto in Viernheim

Ich, Hatto, in Gottes Namen der — wenn auch unwürdige — Bischof von Mainz und
ernannte Abt des Lorscher Klosters, mache allen Gläubigen Christi bekannt, daß zwischen
mir und dem Edelmann Reginbodo ein Übereinkommen getroffen wurde, nach dem
Rate unserer Mönche einen Gütertausch vorzunehmen, der die günstige Lage der Orte
und die Annehmlichkeit für beide Teile berücksichtigt. Nach dem beiderseitigen Rat und
dem gemeinsamen Willen haben wir in Gegenwart vieler Beteiligten diesen Plan durchge-
führt. Wir gaben dementsprechend dem genannten Reginbodo Güter aus dem Besitztum des
Hl. Nazarius im Glemisgowe (Glemsgau = Gegend um Leonberg, Vaihingen und Stutt-
gart), in Dorf oder Gemarkung Hirslanda (Hirschlanden), in Dincingon (Ditzingen) und
in Geringon (Gerlingen), welche Orte in der Grafschaft des Grafen Gozbert liegen, und
im Encichgowe (Enzgau), in Dorf oder Gemarkung Audinesheim (Otisheim südl. Maul-
bronn) und in Rutgesingon (Ober- und Unter-Riexingen östl. Vaihingen), welche in der
Grafschaft des Grafen Walaho liegen. Alle diese Güter aus dem Besitze von St. Nazarius,
die sich in den erwähnten Orten befinden, mit allem gesetzlichen Zubehör geben wir
unterm heutigen Tage aus unserem in das Besitz- und Herrenrecht des erwähnten Regin-
bodo. Er hat daher die unbeschränkte Gewalt, diese Güter zu verkaufen oder zu ver-
tauschen oder nach seinem Gutdünken damit zu verfahren. Als Gegenwert gab derselbe
Reginbodo uns und unseren Mönchen einen Herrenhof, welchen er als Belohnung für seine
Dienste und auf Fürbitte anderer Getreuer vom König zu eigen erhalten hatte. Dieser
Herrenhof, Virnunheim (Viernheim südl. Lorsch) genannt, liegt im Ladengau in der
Grafschaft des Grafen Lütfrid,. Die Übergabe beinhaltet Leibeigene und Wälder und
sämtliche Erträge, die sich aus dem Hofe gesetzlich ergeben. Sie erfolgt in das Eigentum
des Hl. Nazarius und in unser und unserer Nachfolger, der Äbte und Mönche, Besitz-
recht und Gewalt, in Gegenwart vielen Volkes, mit der Bestimmung, daß wir von jetzt an
jegliche Gewalt über das Besitztum haben, es verkaufen oder vertauschen dürfen oder
jeden anderen Nutzen für das Kloster daraus ziehen können. Und damit diese Tausch-
übereinkunft und die betreffende Urkunde jederzeit unverbrüchlich bestehen bleibe, unten-
stehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 25. Februar im Jahre 902 nach der
Menschwerdung des Herrn, in der 5. Indiktion, im 2. Jahre der Regierung des Königs
Ludwig. Namenszeichen des Erzbischofs und Abtes Hatto, des Grafen Lütfrid, der Vögte
Adelwin, Berwin, Franco und anderer.
 
Annotationen