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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0126
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120

dung, im 5. Jahre Ludwigs, unseres Herrn, am 14. Juni. Ich, der Kanzler Ernst, habe die
Urkunde geschrieben und Tag und Zeit festgestellt.

VERMERK 60

Auf Fürbitte dieses Erzbischofs hat König Ludwig (das Kind) auch dem oben ange-
führten Propst Sigolf eine Hube in Dinenheim (Dienheim a. Rh. südl. Oppenheim) mit-
tels nachstehender Urkunde geschenkt:

URKUNDE 60 (Reg. 3537)
Schenkung Ludwigs IV. an Sigolf in Dienheim

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ludwig, König von Gottes
Gnaden. Wir wünschen, daß nachstehendes zur Kenntnis aller unserer Getreuen, der
gegenwärtigen und der zukünftigen, gelange. Auf Fürbitte des ehrwürdigen Erzbischofs
Hatto haben wir unserem geliebten Mönch Sigolf eine Schenkung im Wormsgau, in der
Grafschaft des Konrad (Gaugraf im Wormsgau, 906 Herzog von Franken, 911—918 als
Konrad I. deutscher König), im Dorf Dienheim gemacht. Sie beinhaltet eine Hube Landes
mit Höfen, Bauten, Leibeigenen, Pflanzland und Brachland, Äckern, Wiesen, Feldern,
Weingütern, Weiden, W'äldern, stehenden und fließenden Gewässern, Straßen und Wegen,
Ein- und Ausfahrten, mit allen Gütern, die zu jener Hube gehören. Wir ließen diese Ur-
kunde ausstellen, kraft welcher wir Wunsch und Befehl bestätigen, daß vorerwähnter
Mönch Sigolf über sein neues Eigentum vom heutigen Tage an und für alle Zukunft
freies Verfügungsrecht habe. Nach seinem Hinscheiden falle das Besitztum als milde Gabe
des Abtes Gerhard in die Dienstbarkeit und als Unterhaltsbeitrag der Mönche zurück.
Zur Bekräftigung unserer Urkunde über diese freigebige Zuwendung haben wir sie eigen-
händig unterschrieben und mit unserem Siegel fertigen lassen. Christe, schütze den König
Ludwig! Monogramm unseres Herrn, des gnädigsten Königs Ludwig. Ich, der Kanzler
Ernst, habe im Auftrage des Erzkaplans Piligrin (Pilgrim) gegengezeichnet. Gegeben am
22. Oktober des 907. Jahres nach des Herrn Fleischwerdung, in der 10. Indiktion, im
9. Jahre der Regierung des frommen Königs Ludwig. Geschehen in Triburia (Trebur süd-
östl. Mainz), in Erwartung kommenden Glückes in Gottes Namen. Amen.

VERMERK 61

Nach Ludwig (gest. 24. Nov. 911) erhielt Karl das ostfränkische Königreich. Schon
vorher hatte das westfränkische Volk mit Zustimmung des Kaisers Arnulf wegen der
häufigen Normannen-Einfälle den Herzog Udo (Odo, Capetinger, 887—898 König der
Westfranken) zum König ausgerufen, der sich denn auch tatsächlich als unermüdlicher
Vorkämpfer gegen die Normannen erwies, so daß später dadurch Karls Verzicht auf das
westfränkische Königreich eingeleitet wurde. Nach dem Tode Odos folgte Karl (7/7. der
Einfältige, 898—923), mit dem die Karolinger ausstarben (richtig: erst 1005). An der
Spitze beider Königreiche der Karolinger hat sich jenes erhabene Geschlecht in zwei Linien
gespalten. Vom ersten Regierungsjahre des Frankenkönigs Pippin (752) bis zum Erlöschen
des Hauses, glänzte es 173 Jahre in der königlichen Würde (752—925). Dann besaß
Konrad, der Bruder des Markgrafen Eberhard, den Teil des östlichen Reiches jenseits des
Rheines, der auch dem Lorscher Kloster das Privilegium der Freiheit und Unabhängigkeit
erteilte.
 
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