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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0146
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künftigen, daß wir um des Lohnes der ewigen Vergeltung willen, mit Wunsch und Zustim-
mung unserer Herrin (Reichsverweserin und Vormund) und Mutter, der Kaiserin Theo-
phano und auf die Fürbitte unseres Getreuen Hildibald, des Wormser Bischofs und Kanz-
lers, dem ehrwürdigen Abt Salamann, der dem St. Nazarius-Kloster in Lorsch vorsteht,
das Recht auf die Abhaltung öffentlicher Märkte verliehen haben. Dieses Recht bezieht
sich auf das jenem Kloster gehörige Dorf Wezinloch (Wiesloch südl. Heidelberg) in der
Grafschaft des Megingaud, des Sohnes des Grafen Kuno. Den Gewinn, der sich aus diesem
Marktrecht ergibt, sei es nun Marktzoil oder anderer Nutzen, bestimmen wir durch die
Freigebigkeit königlicher Schenkung für den Dienst und die Einkünfte des Hl. Nazarius
in Lorsch. Wie unser Herr und Großvater hochseligen Angedenkens solches gestattete und
gewährte, so machen und gewähren auch wir, wie gesagt, unsere Schenkung zum Gedächt-
nis seines Namens und gestatten keinem, sie zu verfälschen oder gar als Besitz zu bean-
spruchen. Und damit diese Gabe beziehungsweise die Vorschrift unserer Königsmacht
dauerhaft und unverbrüchlich bestehen bleibe, haben wir dieses Schriftstück aufstellen,
mit dem Abdruck unseres Siegelringes fertigen lassen und eigenhändig unterschrieben.
Monogramm unseres Herrn, des unbesiegten Königs Otto. Ich, der Kanzler und Bischof
Flildibald, habe im Auftrage des Erzkaplans Willigis die Urkunde schreiben lassen. Ge-
geben am 14. Januar im Jahre 987 nach des Herrn Menschwerdung, in der 15. Indiktion,
im 4. Jahre der Regierung Ottos III. Geschehen zu Ingilinheim (Ingelheim a. Rh.), in
Christo und daher unter glücklichem Vorzeichen. Amen.

VERMERK 83

Fast zu gleicher Zeit hat die betagte Edelfrau Geriniva die ihr eigentümlich zustehen-
den Güter in Sahssenheim (Groß-, Lützel-, Höhen-Sachsen südl. Weinheim) dem Hl. Na-
zarius übereignet und durch ihre Willens Verfügung die Übergabe schriftlich bestätigt.

URKUNDE 83 (Reg. 3590)

Schenkung der Herrin Gerniva in den Sachsendörfern

Unser Herr und Erlöser, der es nicht unter seiner Würde hielt, unserer Sterblichkeit
teilhaftig zu werden, wies uns den Weg zum höchsten Heil mit den Worten: „Gebet
Almosen, und alles wird für euch rein sein" (Luk. 11, 41). In der Hoffnung auf dieses
Versprechen übergebe ich, die Magd Gottes mit Namen Geriniva, freudigen Herzens, in
Gottesfurcht und zugleich in Gottesliebe mein Eigentum Gottes heiligem Märtyrer Naza-
rius, dessen Leib im Oberrheingau im Kloster Lorsch am Fluße Weschnitz ruht. In diesem
Kloster widmet sich bekanntlich der ehrwürdige Abt Salemann mit der frommen Schar
der Mönche unter der Regel des Hl. Benedikt jederzeit eifrig dem Dienste Gottes. Ich
schenke alles, was ich im Ladengau und in der Grafschaft des Megingaud in Sahssen-
heimero marcun (in der Gemarkung von Groß-, Lützel- und Höhen-Sachsen) besitze,
nämlich 2 Anteile an der Basilika, 4 Herrenhuben, 8 Hörigenhuben, 5 Hofreiten, % Wald,
1 Mühle, 40 Morgen Weinberge, 11 Morgen Wiesen mit allen Grundstücken, die zu jenen
Huben gehören, mit Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Gebäuden, mit Ländereien,
Wiesen, Weingärten, Weiden, Feldern, Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern,
Ausfahrten und Zufahrten, bebauten und unbebauten Gebieten, beweglicher und unbe-
weglicher Habe, was angegeben oder nicht aufgeführt werden kann, zugleich mit 30 Hö-
 
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