Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0231
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
225

und des Rates unserer Mönche und Getreuen, das Gut unseres Klosters, nämlich acht Huben
in Grensheim (Grenzhof westl. Heidelberg) dem Kloster Schönau verpachtet haben. Dieses
Gut war von altersher dem Konrad von Hohenhart (vom Hohenharter Hof im Baiertal
nordöstl. Wiesloch) und durch ihn dem Bligger von Steinaha (Neckarsteinach) zu Lehen
gegeben worden. Beider Rechte sind nun durch uns völlig abgelöst worden. Wir haben
jetzt das Gut unseren ehrwürdigen Brüdern in Sconaugia (Schönau nordöstl. Heidelberg)
mit dem Rechte der Vererbung, gegen einen jährlichen Pachtzins von zehn Käsen im Werte
von zehn Denaren auf dauernd verpachtet. Zum Zwecke der Durchführung dieses Vor-
habens haben Bligger, seine Gattin und seine Söhne unserem Kloster das Gut Gagerens-
berg (vielleicht Geiersberg bei Lützelsachen, wahrscheinlicher aber ein unbekanntes Gut
am unteren Neckar) mit seinem Zubehör in gesetzlicher Form geschenkt. Wir geben dies
nun dem vorgenannten Konrad zu Lehen und haben veranlaßt, daß dieser es jenem
Bligger und seinen Söhnen als Afterlehen weitergebe. Es ist notwendig, daß wir Sinn
und Geist unserer Übertragung in einer für beide Vertragspartner klaren Weise dar-
legen. Nur so können wir verhindern, daß unsere Nachfolger unsere Anordnung, sei
es aus mangelndem Wohlwollen, sei es durch einseitige Anwendung des Rechtes des Stär-
keren, wieder aufheben könnten. Wir haben einerseits für den Vorteil der (Schönauer)
Diener Gottes zu sorgen, wie die Pflicht der Liebe es uns vorschreibt, andererseits aber
unser eigenes Kloster vor jedem Schaden und dem Nachteil einer Entfremdung von Gü-
tern zu bewahren. Im übrigen bestimmen und bekräftigen wir in der Machtvollkommen-
heit des allmächtigen Gottes und in unserer eigenen, daß niemand sich unterstehe, die
(Schönauer) Mönche hinsichtlich dieses von uns selbst gewährten vererbbaren Besitztums
zu bedrängen, zu bedrücken oder durch irgendwelche Belästigungen anzugreifen oder zu
beunruhigen. Keiner vom Gesinde oder von den Dienstmannen unseres Klosters soll ein
solches Wagnis unternehmen, am wenigsten irgendeine Person, die vorgibt, von uns einen
diesbezüglichen Auftrag erhalten zu haben oder sich einer entsprechenden Vollmacht zu
bedienen. Vielmehr sollen sie (die Schönauer Mönche), solange sie den genannten jähr-
lichen Pachtzins als Anerkennungsgebühr entrichten, jenes vererbbare Eigentum unab-
hängig innehaben, bebauen und besitzen. Damit aber die Unversehrtheit unserer Ver-
leihung und Anordnung auch im Laufe der kommenden Zeiten beglaubigt und uner-
schüttert bestehen bleibe, ließen wir diese Urkunde schreiben. Wir fertigten sie mit dem
Abdruck unseres Siegels und ließen sie durch die Zeugenschaft bekannter, angesehener
Männer, in deren Gegenwart und mit deren Stimme das alles festgelegt wurde, bestätigen.
Dies sind ihre Namen: Von der Geistlichkeit: Konrad, Bischof von Worms; Konrad,
Kustos von Winphina (Wimpfen am Neckar). Von den Edelfreien: Konrad von Hohen-
hart und sein Sohn Konrad, Walther von Husen (Einhausen, vormals Groß- und Klein-
hausen bei Lorsch; Walther von Husen — Vater des Minnesängers Friedrich von Hau-
sen), Billung von Lindenvels (Lindenfels im Odenwald), Konrad von Hirzberg (Hirsch-
berg, Burgruine nordöstl. Schriesheim nördl. Heidelberg), Bligger von Steinaha (Neckar-
steinach) und seine Söhne Bligger und Konrad, Gerhard von Scowenburc (Schauenburg,
Burgruine über Dossenheim nördl. Heidelberg), Rudolf von Kiselowa (Kißlau i. d. Ge-
markung Mingolsheim nördl. Bruchsal), Ruthart von Crutheim (Krautheim unweit Box-
berg), Erpho von Hirschberg. Von den Dienstmannen: Werner von Worms, Ingram und
Rumhard von Hantscuhesheim (Handschuhsheim- nördl. Heidelberg) und viele andere.
Geschehen in Handschuhsheim im Jahre 1165 nach des Herrn Fleischwerdung, in der 13.
 
Annotationen